Europäische Union

Beschluss (Euratom) 2021/390 des Rates vom 20. Februar 2020 zur Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D0390. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

5.3.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 77/1 BESCHLUSS (Euratom) 2021/390 DES RATES vom 20. Februar 2020 zur Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, In Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Kommission hat im Einklang mit den Richtlinien des Rates vom 3. Juli 2009 Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie geführt. (2) Diese Verhandlungen wurden nun erfolgreich abgeschlossen. (3) Dem Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission sollte zugestimmt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Dem Abschluss — durch die Europäische Kommission — des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird zugestimmt. (*1) Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2020. Im Namen des Rates Die Präsidentin B. DIVJAK (*1)  Das Abkommen wurde in ABl. L 440 vom 30.12.2020, S. 1, veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.