Europäische Union

80/825/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. August 1980 zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,D-VAC-Vacuum Insect Net, model 24"

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Avis juridique important | 31980D0825 80/825/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. August 1980 zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,D-VAC-Vacuum Insect Net, model 24" Amtsblatt Nr. L 244 vom 16/09/1980 S. 0015 - 0015 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 9 S. 0071 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 1. August 1980 zur Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "D-VAC-Vacuum Insect Net, model 24" (80/825/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wisschenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 7. Februar 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "D-VAC-Vacuum Insect Net, model 24", das zum Einfangen von Insekten in einem festumgrenzten Parameter verwendet wird, um die Bedeutung und Dicke der Insektenpopulation zu ermitteln, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 24. Juni 1980 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Gerät zum Einfangen von Insekten handelt. Es besitzt nicht die objektiven Merkmale eines für die wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts. Die Verwendung, die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, allein kann ihm nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "D-VAC-Vacuum Insect Net, model 24" ist nicht als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 1. August 1980 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3)ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.