Europäische Union

2005/192/EG, Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 21. Februar 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

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10.3.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 63/21 BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Februar 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/192/EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 2, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, gestützt auf die Beitrittsakte von 2003, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, mit Zustimmung des Rates nach Artikel 101 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union ist nach dem Beschluss 2004/896/EG des Rates (1) am 12. Dezember 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet worden. (2) Das Protokoll wird seit dem 1. Mai 2004 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt. (3) Das Protokoll sollte abgeschlossen werden — BESCHLIESSEN: Artikel 1 Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls (2) ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vor. Der Präsident der Kommission nimmt diese Notifizierung gleichzeitig im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft vor. Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2005. Im Namen des Rates Der Präsident J. ASSELBORN Im Namen der Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO (1)   ABl. L 388 vom 29.12.2004, S. 1. (2)   ABl. L 388 vom 29.12.2004, S. 6.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.