Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2616 der Kommission vom 18. Dezember 2025 zur Verlängerung des Mandats der mit dem Beschluss (EU) 2024/3223 benannten Europäischen Koordinatorin für das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2616 19.12.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2616 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2025 zur Verlängerung des Mandats der mit dem Beschluss (EU) 2024/3223 benannten Europäischen Koordinatorin für das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Synchronisierung der Stromnetze von Estland, Lettland und Litauen mit den kontinentaleuropäischen Netzen erfolgte am 9. Februar 2025. Diese drei Mitgliedstaaten waren die letzten, deren Stromnetze von Drittländern abhängig waren (Russland und Belarus). (2) Das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten wird von der Kommission seit mehr als 12 Jahren auf höchster Ebene kontinuierlich als Priorität unterstützt. Dieses Vorhaben zählt zu den wichtigsten Arbeitsbereichen und Ergebnissen der hochrangigen Gruppe für den Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (Baltic Energy Market Interconnection Plan, BEMIP), die seine Umsetzung seit 2015 auf technischer Ebene und auf der Ebene hoher Beamter genau überwacht. (3) Das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten ist ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse auf der Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/869. Die Investitionen im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind dort unter dem Cluster 3.3 „Integration und Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten mit den europäischen Netzen“ aufgeführt. (4) Angesichts der Bedeutung des Projekts benannte die Kommission mit dem Beschluss (EU) 2024/3223 (2) die Europäische Koordinatorin für das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten. (5) Um sicherzustellen, dass die Kommission weiterhin die erforderliche Unterstützung für die betroffenen Mitgliedstaaten und Vorhabenträger bereitstellen kann, ist es erforderlich, das Mandat der speziellen Europäischen Koordinatorin für das Synchronisierungsvorhaben um ein Jahr zu verlängern. (6) Die mit dem Beschluss (EU) 2024/3223 benannte Person, Frau Catharina Sikow-Magny, hat ihr derzeit laufendes Mandat zufriedenstellend ausgeführt. (7) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 wurden die von der Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten betroffenen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen und Polen konsultiert und haben der Verlängerung des Mandats der derzeitigen Europäischen Koordinatorin Catharina Sikow-Magny zugestimmt. (8) Vor dem Hintergrund des nahenden Mandatsendes der derzeitigen Europäischen Koordinatorin und zur Sicherstellung der Kontinuität sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Mandat von Frau Catharina Sikow-Magny als Europäische Koordinatorin für das Vorhaben zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten, die mit dem Beschluss (EU) 2024/3223 benannt wurde, wird um ein Jahr vom 21. Dezember 2025 bis zum 20. Dezember 2026 verlängert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 18. Dezember 2025 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L 152 vom 3.6.2022, S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/869/oj. (2)  Beschluss (EU) 2024/3223 der Kommission vom 19. Dezember 2024 zur Benennung des Europäischen Koordinators für das Vorhaben von gemeinsamem Interesse zur Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten und zur Festlegung der Modalitäten für die Wahrnehmung seines Mandats (ABl. L, 2024/3223, 20.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3223/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2616/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.