Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2141 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2141. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Lämmern oder von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern sowie gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet) A 0 0 % 4102.21.00 4102.21 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, gepickelt, auch gespalten A 0 0 % 4102.29.00 4102.29 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert oder anders konserviert, auch gespalten (ausg. gepickelt, gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet) A 0 0 % 4103.20.00 4103.20 Rohe Häute und Felle von Kriechtieren, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet) A 0 0 % 4103.30.00 4103.30 Rohe Häute und Felle von Schweinen, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart oder gespalten (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet) A 0 0 % 4103.90.00 4103.90 Rohe Häute und Felle, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, auch enthaart, einschl. Vogelbälge ohne Federn oder Daunen (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet sowie Häute und Felle von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“, Pferden und anderen Einhufern, Schafen, Lämmern, Kriechtieren und Schweinen) A 0 0 % 4104.11.00 4104.11 Vollleder, ungespalten, und Narbenspalt, in nassem Zustand „einschl. wet-blue“, aus Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt, enthaart (ausg. zugerichtet) A 0 0 % 4104.19.00 4104.19 Häute und Felle von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, in nassem Zustand „einschl. wet-blue“, gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie Vollleder, ungespalten, und Narbenspalt) A 0 0 % 4104.41.00 4104.41 Vollleder, ungespalten, und Narbenspaltleder, in getrocknetem Zustand „crust“, aus Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart (ausg. zugerichtet) A 0 0 % 4104.49.00 4104.49 Häute und Felle von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, in getrocknetem Zustand „crust“, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie Vollleder, ungespalten, und Narbenspalt) A 0 0 % 4105.10.00 4105.10 Felle von Schafen oder Lämmern, in nassem Zustand „einschl. wet-blue“, gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4105.30.00 4105.30 Felle von Schafen oder Lämmern, in getrocknetem Zustand „crust“, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4106.21.00 4106.21 Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, in nassem Zustand „einschl. wet-blue“, gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4106.22.00 4106.22 Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, in getrocknetem Zustand „crust“, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4106.31.00 4106.31 Häute und Felle von Schweinen, in nassem Zustand (einschl. wet-blue), gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4106.32.00 4106.32 Häute und Felle von Schweinen, in getrocknetem Zustand (crust), enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4106.40.00 4106.40 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Kriechtieren, auch gespalten (ausg. zugerichtet) A 0 0 % 4106.91.00 4106.91 Häute und Felle von Antilopen, Rehen, Elchen, Elefanten und anderen Tieren, einschl. Meerestieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, in nassem Zustand, „einschl. wet-blue“, gegerbt, auch gespalten (ausg. zugerichtet, von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern, Ziegen oder Zickeln, Schweinen und Kriechtieren sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4106.92.00 4106.92 Häute und Felle von Antilopen, Rehen, Elchen, Elefanten und anderen Tieren, einschl. Meerestieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, in getrocknetem Zustand „crust“, auch gespalten (ausg. zugerichtet, von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern, Ziegen oder Zickeln, Schweinen und Kriechtieren sowie nur vorgegerbt) A 0 0 % 4107.11.00 4107.11 Vollleder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“, ungespalten, aus ganzen Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4107.12.00 4107.12 Narbenspaltleder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“, aus ganzen Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4107.19.00 4107.19 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ aus ganzen Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. ungespaltenes Vollleder, Narbenspaltleder, Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4107.91.00 4107.91 Vollleder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“, ungespalten, aus Teilstücken, Streifen oder Platten von Häuten oder Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4107.92.00 4107.92 Narbenspaltleder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“, aus Teilstücken, Streifen oder Platten von Häuten oder Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4107.99.00 4107.99 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ aus Teilstücken, Streifen oder Platten von Häuten oder Fellen von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. ungespaltenes Vollleder, Narbenspaltleder, Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4112.00.00 4112.00 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ von Schafen oder Lämmern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4113.10.00 4113.10 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ von Ziegen oder Zickeln, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4113.20.00 4113.20 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ von Schweinen, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4113.30.00 4113.30 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ von Kriechtieren, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4113.90.00 4113.90 Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ von Antilopen, Rehen, Elchen, Elefanten und anderen Tieren, einschl. Meerestieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. Leder von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern, Ziegen und Zickeln, Schweinen und Kriechtieren sowie Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) A 0 0 % 4114.10.00 4114.10 Sämischleder, einschl. Neusämischleder (ausg. glacégegerbte Leder, nachträglich mit Formaldehyd behandelt, sowie Leder, nach dem Gerben lediglich mit Öl gefettet) A 0 0 % 4114.20.00 4114.20 Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder (ausg. lackiertes oder metallisiertes rekonstituiertes Leder) A 0 0 % 4115.10.00 4115.10 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen A 0 0 % 4115.20.00 4115.20 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl A 0 0 % 4201.00.00 4201.00 Sattlerwaren für alle Tiere, einschl. Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen, aus Stoffen aller Art (ausg. Haltegurte für Kinder und Erwachsene sowie Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602) A 0 0 % 4202.11.00 4202.11 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder C 20 15 % 4202.12.00 4202.12 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder Spinnstoffen C 20 15 % 4202.19.00 4202.19 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse (ausg. mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder, Lackleder, Kunststoff oder Spinnstoffen) C 20 15 % 4202.21.00 4202.21 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschl. solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder C 20 15 % 4202.22.00 4202.22 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschl. solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen C 20 15 % 4202.29.00 4202.29 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschl. solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen C 20 15 % 4202.31.00 4202.31 Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsselmäppchen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel und ähnliche Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder C 20 15 % 4202.32.00 4202.32 Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsselmäppchen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel und ähnliche Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen C 20 15 % 4202.39.00 4202.39 Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsselmäppchen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel und ähnliche Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen, einschl. Brillenetuis aus formgepresstem Kunststoff C 20 15 % 4202.91.00 4202.91 Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Einkaufstaschen, Kartentaschen, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Schmuckwaren, Besteckkästen, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder (ausg. Reisekoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, Handtaschen sowie Taschen- oder Handtaschenartikel) D ausgenommen 15 % 4202.92.00 4202.92 Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Einkaufstaschen, Kartentaschen, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Schmuckwaren, Besteckkästen, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen (ausg. Reisekoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, Handtaschen sowie Taschen- oder Handtaschenartikel) C 20 15 % 4202.99.00 4202.99 Reisetaschen, Einkaufstaschen oder Werkzeugtaschen, Schachteln für Schmuckwaren, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Vulkanfiber oder Pappe; Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Stoffen (ausg. Leder, Kunststofffolien oder Spinnstoffe) (ausg. Reisekoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, Handtaschen sowie Taschen- oder Handtaschenartikel) C 20 15 % 4203.10.00 4203.10 Kleidung, aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95, z. B. Schienbeinschoner, Fechtmasken) C 20 15 % 4203.21.00 4203.21 Spezialsporthandschuhe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder C 20 15 % 4203.29.00 4203.29 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Spezialsporthandschuhe) C 20 15 % 4203.30.00 4203.30 Gürtel, Koppel und Schulterriemen, aus Leder oder rekonstituiertem Leder C 20 15 % 4203.40.00 4203.40 Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, Gürtel, Koppel und Schulterriemen, Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 (z. B. Schienbeinschoner, Fechtmasken)) D ausgenommen 15 % 4205.00.00 4205.00 Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Sattlerwaren und Täschnerwaren; Kästen und ähnliche Behältnisse; Kleidung und Bekleidungszubehör; Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren der Position 6602; Möbel; Beleuchtungskörper; Spielzeug; Spiele; Sportgeräte; Knöpfe und Teile davon; Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck; konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 sowie Waren aus Flechtstoffen) C 20 15 % 4206.00.00 4206.00 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen (ausg. Messinahaar, steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial sowie Musiksaiten) D ausgenommen 15 % 4301.10.00 4301.10 Rohe Pelzfelle von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen A 0 0 % 4301.30.00 4301.30 Rohe Pelzfelle von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen A 0 0 % 4301.60.00 4301.60 Rohe Pelzfelle von Füchsen, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen A 0 0 % 4301.80.00 4301.80 Rohe Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen (ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern und von Füchsen) A 0 0 % 4301.90.00 4301.90 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbaren Teile von Pelzfellen A 0 0 % 4302.11.00 4302.11 Ganze gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle von Nerzen, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt A 0 0 % 4302.19.00 4302.19 Ganze gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt (ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern) A 0 0 % 4302.20.00 4302.20 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste von gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen, nicht zusammengesetzt A 0 0 % 4302.30.00 4302.30 Ganze gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen) A 0 0 % 4303.10.00 4303.10 Kleidung und Bekleidungszubehör aus Pelzfellen (ausg. Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon) A 0 0 % 4303.90.00 4303.90 Waren aus Pelzfellen (ausg. Kleidung und Bekleidungszubehör sowie Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele und Sportgeräte)) A 0 0 % 4304.00.00 4304.00 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus (ausg. Handschuhe, die aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte)) A 0 0 % 4401.11.00 4401.11 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen, Nadelholz D ausgenommen 15 % 4401.12.00 4401.12 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen, anderes Holz als Nadelholz D ausgenommen 15 % 4401.21.00 4401.21 Nadelholz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (ausg. von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art) C 20 15 % 4401.22.00 4401.22 Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (ausg. von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art sowie Nadelholz) D ausgenommen 15 % 4401.31.00 4401.31 Holzpellets D ausgenommen 15 % 4401.39.00 4401.39 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Scheiten, Briketts oder ähnlichen Formen zusammengepresst (ausg. Pellets) D ausgenommen 15 % 4401.40.00 4401.40 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst D ausgenommen 15 % 4402.10.00 4402.10 Bambuskohle, einschl. Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst (ausg. als Arzneiware verwendete Bambuskohle, mit Weihrauch gemischte Bambuskohle sowie aktivierte Bambuskohle und Zeichenkohle) D ausgenommen 15 % 4402.90.00 4402.90 Holzkohle, einschl. Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst (ausg. Bambuskohle, als Arzneiware verwendete Holzkohle, mit Weihrauch gemischte Holzkohle, aktivierte Holzkohle und Zeichenkohle) D ausgenommen 15 % 4403.11.00 4403.11 Rohholz, mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt, Nadelholz (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten) C 20 15 % 4403.12.00 4403.12 Rohholz, mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt, anderes Holz als Nadelholz (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten) C 20 15 % 4403.21.00 4403.21 Rohholz aus Kiefernholz der Art „Pinus spp.“ mit einem Durchmesser von => 15 cm, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.22.00 4403.22 Rohholz aus Kiefernholz der Art „Pinus spp.“, bei dem der Durchmesser nicht => 15 cm ist, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.23.00 4403.23 Rohholz aus Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“ mit einem Durchmesser von => 15 cm, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.24.00 4403.24 Rohholz aus Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, bei dem der Durchmesser nicht => 15 cm ist, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.25.00 4403.25 Rohholz von Nadelholz mit einem Durchmesser von => 15 cm, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. aus Kiefern-, Tannen- und Fichtenholz; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.26.00 4403.26 Rohholz von Nadelholz, bei dem der Durchmesser nicht => 15 cm ist, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. aus Kiefern-, Tannen- und Fichtenholz; grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.41.00 4403.41 Rohholz von Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.49.00 4403.49 Rohholz von tropischen Hölzern, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. von Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau; grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.91.00 4403.91 Rohholz von Eichenholz „Quercus spp.“, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.93.00 4403.93 Rohholz aus Buchenholz der Art „Fagus spp.“ mit einem Durchmesser von => 15 cm, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.94.00 4403.94 Rohholz aus Buchenholz der Art „Fagus spp.“, bei dem der Durchmesser nicht => 15 cm ist, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.95.00 4403.95 Rohholz aus Birkenholz der Art „Betula spp.“ mit einem Durchmesser von => 15 cm, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz) C 20 15 % 4403.96.00 4403.96 Rohholz aus Birkenholz der Art „Betula spp.“, dessen kleinster Durchmesser < 15 cm ist, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.