Europäische Union

76/332/EWG: Beschluß des Rates vom 25. März 1976 zur Änderung des Beschlusses vom 18. März 1958 zur Festlegung der Satzung des Währungsausschusses

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Avis juridique important | 31976D0332 76/332/EWG: Beschluß des Rates vom 25. März 1976 zur Änderung des Beschlusses vom 18. März 1958 zur Festlegung der Satzung des Währungsausschusses Amtsblatt Nr. L 084 vom 31/03/1976 S. 0056 - 0056 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0105 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0063 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0063 BESCHLUSS DES RATES vom 25. März 1976 zur Änderung des Beschlusses vom 18. März 1958 zur Festlegung der Satzung des Währungsausschusses (76/332/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 105 Absatz 2 und Artikel 153, nach Stellungnahme der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Durch seinen Beschluß vom 18. März 1958 (1), in der Fassung des Beschlusses vom 2. April 1962 (2) und des Anhangs I der Beitrittsakte (3), hat der Rat die Satzung des Währungsausschusses festgelegt. Zur Verbesserung der Funktionsweise seines Präsidiums und zur ausgewogeneren Aufgabenverteilung sowie zu einer Erhöhung seines repräsentativen Charakters erscheint es angebracht, seine Zusammensetzung zu erweitern und daher Artikel 7 des vorgenannten Beschlusses zu ändern - BESCHLIESST: Einziger Artikel In Artikel 7 des Beschlusses des Rates vom 18. März 1958 zur Festlegung der Satzung des Währungsausschusses werden die Worte "zwei Vizepräsidenten" durch die Worte "drei Vizepräsidenten" ersetzt. Geschehen zu Brüssel am 25. März 1976. Im Namen des Rates Der Präsident M. MART (1)ABl. Nr. 17 vom 6.10.1958, S. 390/58. (2)ABl. Nr. 32 vom 30.4.1962, S. 1064/62. (3)ABl. Nr. L 73 vom 27.3.1972, S. 14.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.