Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/484 des Rates vom 17. März 2015 zur Ernennung eines belgischen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0484. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

21.3.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 77/11 BESCHLUSS (EU) 2015/484 DES RATES vom 17. März 2015 zur Ernennung eines belgischen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302, auf Vorschlag der belgischen Regierung, nach Stellungnahme der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 13. September 2010 den Beschluss 2010/570/EU, Euratom zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für den Zeitraum vom 21. September 2010 bis zum 20. September 2015 (1) angenommen. (2) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Tony VANDEPUTTE ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Rudi THOMAES, Administrateur délégué honoraire de la Fédération des Entreprises de Belgique (FEB), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2015, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am17. März 2015. Im Namen des Rates Der Präsident E. RINKĒVIČS (1)   ABl. L 251 vom 25.9.2010, S. 8.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.