Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/755 des Europäischen Rates vom 20. März 2026 zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D0755. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/755 27.3.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/755 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 20. März 2026 zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank DER EUROPÄISCHE RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 283 Absatz 2, auf Empfehlung des Rates vom 26. Januar 2026 zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Rates der Europäischen Zentralbank (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/509des Europäischen Rates (4) endet die Amtszeit von Herrn Luis DE GUINDOS JURADO, Vizepräsident der Europäischen Zentralbank, am 31. Mai 2026. Es ist daher notwendig, einen neuen Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen. (2) Der Europäische Rat sollte Herrn Boris VUJČIĆ ernennen, der alle Voraussetzungen des Artikels 283 Absatz 2 des Vertrags erfüllt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Boris VUJČIĆ wird mit Wirkung vom 1. Juni 2026 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 20. März 2026. Im Namen des Europäischen Rates Der Präsident A. COSTA (1)   ABl. C, C/2026/707 vom 28.1.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/707/oj. (2)  Stellungnahme vom 10. März 2026 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3)  Stellungnahme vom 25. Februar 2026 (ABl. C, C/2026/1307, 2.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1307/oj). (4)  Beschluss (EU) 2018/509 des Europäischen Rates vom 22. März 2018 zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (ABl. L 83 vom 27.3.2018, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/509/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/755/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.