Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/422 des Rates vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/422 20.2.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/422 DES RATES vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2, auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Amtszeit von Herrn Klaus-Heiner LEHNE läuft am 28. Februar 2026 ab. (2) Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Daniel CASPARY wird für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2032 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2026. Im Namen des Rates Der Präsident M. KERAVNOS (1)  Stellungnahme vom 25. November 2025 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/422/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.