Europäische Union

81/967/EWG: Beschluß des Rates vom 24. November 1981 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

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Avis juridique important | 31981D0967 81/967/EWG: Beschluß des Rates vom 24. November 1981 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen Amtsblatt Nr. L 354 vom 09/12/1981 S. 0027 - 0027 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0077 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0077 BESCHLUSS DES RATES vom 24. November 1981 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (81/967/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in der Erwägung, daß die Republik Kolumbien mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den übrigen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Verhandlungen im Hinblick auf seinen Beitritt zu diesem Allgemeinen Abkommen aufgenommen hat, in der Erwägung, daß das Ergebnis dieser Verhandlungen für die Gemeinschaft annehmbar ist - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll über den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 24. November 1981. Im Namen des Rates Der Präsident N. RIDLEY

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.