Europäische Union

Beschluss (GASP) 2020/1368 des Rates vom 1. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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1.10.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 318/5 BESCHLUSS (GASP) 2020/1368 DES RATES vom 1. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Am 23. Dezember 2019 verkündete der Präsident der Russischen Föderation Wladimir Putin die Eröffnung einer Eisenbahnbrücke über die Straße von Kertsch – ein Zeichen für die Durchführung des größeren Vorhabens, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden. (3) Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht an. Mit dem Bau der Brücke und der Verlegung der Gleise für den Anschluss an die bereits bestehende Verkehrsinfrastruktur soll die Kontrolle der Russischen Föderation über das rechtswidrig annektierte Gebiet der Krim und Sewastopols konsolidiert und die Halbinsel weiter von der Ukraine isoliert werden. (4) Der Rat vertritt die Ansicht, dass vier Organisationen und zwei Personen – aufgrund ihrer Rolle im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung oder Nutzung der Eisenbahninfrastruktur, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet – in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. (5) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 1. Oktober 2020. Im Namen des Rates Der Präsident M. ROTH (1)  Beschluss 2014/145/GASP vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen: Personen   Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste „191. Alexander Nikolaevich GANOV (Александр Николаевич ГАНОВ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 24.10.1974 Geburtsort: Woronesch (Russische Föderation) Generaldirektor der Aktiengesellschaft JSC TC Grand Service Express, die Schienenverkehrsdienste zwischen Russland und der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim betreibt. Daher trägt er zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 1.10.2020 192. Leonid Kronidovich RYZHENKIN (Леонид Кронидович РЫЖЕНЬКИН) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 10.11.1967 Geburtsort: unbekannt Reisepass-Nr.: 722706177 (im Jahr 2015) Stellvertretender Generaldirektor für Infrastrukturprojekte bei Stroygazmontazh (SGM); er beaufsichtigte seit 2015 den Bau der Brücke über die Straße von Kertsch (auch den Eisenbahnteil der Brücke), die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt er zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 1.10.2020 Organisationen   Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste 48. Aktiengesellschaft „Lenpromtransproyekt“ (АО „Ленпромтранспроект“) Anschrift: Russische Föderation, 195197 St. Petersburg, Kondrat’yevskiy Prospekt 15, Building 5/1, 223 Registernummer (OGRN no.): 1027809210054 Steuernummer (INN no.) 7825064262 Website: https://lptp.ru/ E-Mail-Adresse: ptp@sp.ru Die Aktiengesellschaft Lenpromtransproyekt war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Sie fertigte die Entwürfe für die Eisenbahnzugänge zur Brücke über die Straße von Kertsch an und führte die architektonische Aufsicht über den Bau der Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 1.10.2020 49. Aktiengesellschaft „Bauleitung der Eisenbahnstrecke Berkakit-Tommot-Yakutsk“, Joint-stock company The Berkakit-Tommot-Yakutsk Railway Line’s Construction Directorate (АО „Дирекция по строительству железной дороги Беркакит-Томмот-Якутск“) Anschrift: Russische Föderation, Aldansky District, 678900 City of Aldan, Mayakovskogo Str. 14 Registernummer (OGRN no.): 1121402000213 Steuernummer (INN no.) 1402015986 Website: https://dsgd.ru/ E-Mail-Adresse: info@dsgd.ru gmn@dsgd.ru Die Aktiengesellschaft „Bauleitung der Eisenbahnstrecke Berkakit-Tommot-Yakutsk“ war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Sie erbrachte Ingenieurleistungen beim Bau der Eisenbahnzugänge zur Brücke über die Straße von Kertsch, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 1.10.2020 50. Föderales staatliches Einheitsunternehmen „Eisenbahn der Krim“, Federal State Unitary Enterprise Crimea Railway (Федеральное государственное унитарное предприятие „Крымская железная дорога“) Anschrift: Ukraine, 95006 Simferopol, Pavlenko Str. 34 Registernummer (OGRN no.): 1159102022738 Steuernummer (INN no.) 9102157783 Website: https://crimearw.ru E-Mail-Adresse: ngkkjd@mail.ru Das Föderale staatliche Einheitsunternehmen „Eisenbahn der Krim“ war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Es ist Eigentümer und Betreiber der Gleisanlagen auf der Brücke über die Straße von Kertsch, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt. 1.10.2020 51. First Crimean Insurance Company (Крымская первая страховая компания) Anschrift: Ukraine, Sevastopol, Butakova Ln. 4 Registernummer (OGRN no.): 1149102007933 Steuernummer (INN no.) 9102006047 Website: https://kpsk-ins.ru/about E-Mail-Adresse: info@kspk-ins.ru Das Versicherungsunternehmen „First Crimean Insurance Company“ war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Es hat den Bau der Brücke über die Straße von Kertsch versichert. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.“ 1.10.2020“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.