Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/1951 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Ernennung der Generalsekretärin des Rates der Europäischen Union für die Zeit vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2027

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D1951. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

17.10.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 269/9 BESCHLUSS (EU) 2022/1951 DES RATES vom 13. Oktober 2022 zur Ernennung der Generalsekretärin des Rates der Europäischen Union für die Zeit vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2027 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 2 Unterabsatz 1, in Erwägung, dass die Generalsekretärin des Rates der Europäischen Union für die Zeit vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2027 ernannt werden sollte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Frau Thérèse BLANCHET wird für die Zeit vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2027 zur Generalsekretärin des Rates der Europäischen Union ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird Frau Thérèse BLANCHET vom Präsidenten des Rates bekannt gegeben. Er wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2022. Im Namen des Rates Der Präsident P. BLAŽEK

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.