Europäische Union

2006/933/EG: Beschluss der Kommission vom 14. Dezember 2006 zur Fortführung der 2003 bzw. 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica L. und Malus Mill. gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates im Jahr 2006

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15.12.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 355/103 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2006 zur Fortführung der 2003 bzw. 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica L. und Malus Mill. gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates im Jahr 2006 (2006/933/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 92/34/EWG des Rates vom 28. April 1992 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (1), gestützt auf die Entscheidung 2002/745/EG der Kommission vom 5. September 2002 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Obstarten gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (2), insbesondere auf Artikel 3, gestützt auf die Entscheidung 2003/894/EG der Kommission vom 11. Dezember 2003 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus Persica (L.) Batsch, Malus Mill. und Rubus idaeus L. gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (3), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2002/745/EG sind die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Prunus domestica L. gemäß der Richtlinie 92/34/EWG in den Jahren 2003 bis 2007 festgelegt worden. (2) Die 2003 bis 2006 durchgeführten Prüfungen und Tests sind 2007 fortzuführen. (3) Mit der Entscheidung 2003/894/EG sind die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Malus Mill. gemäß der Richtlinie 92/34/EWG in den Jahren 2004 bis 2008 festgelegt worden. (4) Die 2004 bis 2006 durchgeführten Prüfungen und Tests sind 2007 fortzuführen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Jahre 2003 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica L. sind 2007 gemäß der Entscheidung 2002/745/EG fortzuführen. Die im Jahre 2004 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Malus Mill. sind 2007 gemäß der Entscheidung 2003/894/EG fortzuführen. Brüssel, den 14. Dezember 2006 Für die Kommission Markos KYPRIANOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 157 vom 10.6.1992, S. 10. Richtlinie zuletzt geändert durch die Entscheidung 2005/54/EG der Kommission (ABl. L 22 vom 26.1.2005, S. 16). (2)   ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 65. (3)   ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 88.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.