Europäische Union

2005/50/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Januar 2005 zur Harmonisierung der befristeten Nutzung des Frequenzbands im Bereich um 24 GHz durch Kfz-Kurzstreckenradargeräte in der Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 34)Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005D0050. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

zugänglich gemacht, darunter insbesondere Informationen über: — gegenwärtige und künftige Markttrends innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft; — Anschlussmärkte und die Nachrüstung solchen Geräts; — Stand der Entwicklung alternativer Techniken und Anwendungen, vor allem des Kfz-Kurzstreckenradars im 79-GHz-Band entsprechend der Entscheidung 2004/545/EG.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.