Europäische Union

2013/114/EU: Beschluss der Kommission vom 1. März 2013 zur Festlegung von Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Berechnung der durch verschiedene Wärmepumpen-Technologien aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1082) Text von Bedeutung für den EWR

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iegenden Statistiken Änderungen unterworfen ist, ist es besser einen feststehenden Wert für η festzulegen, um Unklarheiten in Bezug auf die SPF-Mindestanforderungen zu vermeiden (Schaffung von Rechtssicherheit) und den Mitgliedstaaten die Entwicklung einer Methode zu erleichtern (siehe Abschnitt 3.10.). Falls erforderlich, kann η gemäß Artikel 2 überarbeitet werden (Überarbeitung der Leitlinien erforderlichenfalls bis 31. Dezember 2016). (4)  Besondere Beachtung erfordern Umkehrwärmepumpen, da eine Reihe potenzieller Quellen für eine Überbewertung bestehen, insbesondere: a) nicht alle Umkehrwärmepumpen werden zu Heizzwecken verwendet oder nur in begrenztem Umfang, und b) ältere (und neue weniger effiziente) Anlagen können eine Effizienz (SPF) unterhalb des erforderlichen Mindestwerts von 2,5 haben. (5)  Dieser Entwurf wurde noch nicht von der Kommission angenommen (Stand Januar 2013). Abrufbar in der WTO-Datenbank unter: http://members.wto.org/crnattachments/2012/tbt/EEC/12_2119_00_e.pdf. (6)  Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die in Tabelle 1 und 2 aufgeführten Werte als Durchschnittswerte für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit einem SPF über dem Mindestwert von 2,5 betrachten können. (7)  Siehe Abschnitt 3.3. (8)  Siehe Artikel 5 Absatz 4 und Begriffsbestimmung von „aerothermischer Energie“ in Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie. (9)  Diese Werte betragen 1 336, 2 066 und 3 465 jeweils für wärmere, durchschnittliche und kältere Klimaverhältnisse. (10)  Eine italienische Studie (auf die auf Seite 48 der Marktstatistik für Wärmepumpen „Outlook 2011 — European Heat Pump Statistics“ verwiesen wird) kam zu dem Ergebnis, dass in weniger als 10 % der Fälle Wärmepumpen als einziger Wärmeerzeuger installiert sind. Da Luft/Luft-Umkehrwärmepumpen die am häufigsten installierte Wärmepumpen-Technologie sind (60 % der installierten Anlagen — vor allem in Italien, Spanien und Frankreich sowie Schweden und Finnland), ist es wichtig, dass die Zahlen entsprechend angepasst werden. In der Folgenabschätzung zu Verordnung (EU) Nr. 206/2012 der Kommission vom 6. März 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren (ABl. L 72 vom 10.3.2012, S. 7) wird davon ausgegangen, dass EU-weit 33 % der Umkehrwärmepumpen nicht zu Heizzwecken verwendet werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine große Zahl der 67 % Umkehrwärmepumpen nur teilweise zum Heizen verwendet werden, da die Wärmepumpen zusätzlich zu anderen Heizsystemen installiert werden. Die vorgeschlagenen Werte sind daher angebracht, um die Gefahr der Überbewertung zu verringern. (*1)  Der Mitgliedstaat in diesem hypothetischen Beispiel hat eine Erhebung der installierten Luft/Luft-Umkehrwärmepumpen vorgenommen und ist zu dem Schluss gelangt, dass anstelle der in diesen Leitlinien angenommenen Kapazitätsauslastung von 40 %, 48 % der installierten Kapazität der Umkehrwärmepumpen in vollem Umfang für Heizzwecke genutzt wurden. Der HHP-Wert wird daher von 710 Stunden bei einer angenommenen Kapazitätsauslastung von 40 % (siehe Tabelle 1) auf 852 Stunden erhöht, was den geschätzten 48 % entspricht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.