Europäische Union

82/115/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 1982 zur Genehmigung des Programms zur Entwicklung der Landwirtschaft in den französischen überseeischen Departements gemäß der Richtlinie 81/527/EWG des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31982D0115 82/115/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 1982 zur Genehmigung des Programms zur Entwicklung der Landwirtschaft in den französischen überseeischen Departements gemäß der Richtlinie 81/527/EWG des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 047 vom 19/02/1982 S. 0039 - 0039 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Januar 1982 zur Genehmigung des Programms zur Entwicklung der Landwirtschaft in den französischen überseeischen Departements gemäß der Richtlinie 81/527/EWG des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich) (82/115/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 81/527/EWG des Rates vom 30. Juni 1981 zur Entwicklung der französischen überseeischen Departements (1), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: Die französische Regierung hat am 31. August 1981 das Programm zur Entwicklung der französischen überseeischen Departements mitgeteilt und im Oktober und November 1981 durch zusätzliche Angaben ergänzt. Das genannte Programm enthält alle Angaben, Bestimmungen und Maßnahmen, die in Artikel 4 der Richtlinie 81/527/EWG aufgezählt sind und die sicherstellen, daß die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden können. Der Fondsausschuß ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das von der französischen Regierung am 31. August 1981 gemäß der Richtlinie 81/527/EWG mitgeteilten Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft in den französischen überseeischen Departements wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 29. Januar 1982 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 38.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.