Europäische Union

98/157/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. November 1997 über von Spanien geplante Beihilfen an Astilleros Zamacona SA für den Bau von fünf Schleppern (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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träge vorgesehenen Beihilfe und sorgt dafür, daß sie in Einklang mit der von der Kommission für 1992 und 1993 festgesetzten allgemeinen Beihilfehöchstgrenze nach Artikel 4 Absätze 2, 3 und 4 der Richtlinie 90/684/EWG bei keinem der Schiffe 4,5 % des Vertragswerts vor Beihilfe überschreitet. Artikel 3 Spanien unterrichtet die Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung von den Maßnahmen, die es zur Durchführung dieser Entscheidung getroffen hat. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet. Brüssel, den 5. November 1997 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. L 380 vom 31. 12. 1990, S. 27. (2) ABl. L 351 vom 31. 12. 1994, S. 10. (3) ABl. C 58 vom 25. 2. 1997, S. 8.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.