Europäische Union

2010/757/EU: Beschluss des Rates vom 18. November 2010 zur Ernennung der Kulturhauptstadt Europas 2015 in Belgien

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8.12.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 322/42 BESCHLUSS DES RATES vom 18. November 2010 zur Ernennung der Kulturhauptstadt Europas 2015 in Belgien (2010/757/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom Februar 2010 über das Verfahren zur Auswahl der Kulturhauptstadt Europas in Belgien, in Erwägung nachstehenden Grundes: Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Mons wird zur „Kulturhauptstadt Europas 2015“ in Belgien ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. November 2010. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. LAANAN (1)   ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.