Europäische Union

2004/300/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Mai 2003 über die staatliche Beihilfe, die Spanien zugunsten von Minas de Río Tinto, S.A.L. gewährt hat (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1663)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0300. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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bindlichkeiten von MRT gegenüber dem Staat (Sozialversicherung und Finanzamt) in Höhe von 2,21 Mrd. ESP. (6) Die von Spanien 1997 und 1998 aufgrund von der Kommission genehmigter Regionalbeihilferegelungen genehmigten Beihilfen zugunsten von MRT beliefen sich auf 1,243 Mrd. ESP. (7) Die in dem Schreiben vom 17. April 2001 genannten Zahlen weichen von den Angaben im Umstrukturierungsplan ab (595). (8) In dem Kapitel über Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres ("hechos posteriores") wird festgestellt: "Es besteht die politische Zusage der Volkspartei (Partido Popular), die Gewährung des Darlehens des ICO in Höhe von 1 Mrd. Peseten in die Wege zu leiten." (9) Das ICO ist die beim Ministerium für Wirtschaft angesiedelte staatliche Finanzagentur, über die bestimmte Maßnahmen der Wirtschaftspolitik unter Beachtung der von der Regierung verabschiedeten Grundzüge und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Beschlüsse, die deren Generalrat (Consejo General) festlegt, durchgeführt werden. Der Generalrat setzt sich aus Vertretern verschiedener Ministerien zusammen. (10) Pinto Valley, Sierrita, Chino y Tohono, San Manuel y Robertson in den Vereinigten Staaten; Ojos del Salado in Chile; Highland Valley in Kanada (Quelle: Jahresbericht von MRT, 1999). (11) ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.