Europäische Union
66/33/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1965 betreffend den Antrag der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 115 Absatz (1) des Vertrages, um aus dritten Ländern stammende Antimonoxyde der Tarifnummer ex 28.28 M des Gemeinsamen Zolltarifs, die sich in den anderen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
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