Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/1671 der Kommission vom 2. August 2019 zur staatlichen Beihilfe SA.47867 2018/C (ex 2017/FC), die Ryanair und Airport Marketing Services von Frankreich erhalten haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5729) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32020D1671. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dieselben Einrichtungen vertreten waren. Die französischen Behörden haben bestätigt, dass es sich laut der APFTE beim „Ausschuss der Finanzierungspartner“ und dem „Lenkungsausschuss“ um ein und dasselbe Organ handelt, das je nach Zeitraum unterschiedliche Bezeichnungen hatte. 3.3.   Entscheidungsfindung bei der APFTE (41) Laut der Satzung der APFTE und den französischen Behörden gilt bei der APFTE mit Blick auf den Abschluss von Marketingverträgen folgendes Entscheidungsfindungsverfahren: — Der Verwaltungsrat erhält Vorschläge zu geografischen Gebieten, auf die die touristischen Marketingdienstleistungen ausgerichtet sein sollen, und äußert sich anschließend dazu; — Diese Vorschläge werden dann der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt; — Werden sie von der Mitgliederversammlung (mit einer Zweidrittelmehrheit bei Marketingverträgen in Höhe von über 10 000 Euro) gebilligt, wird das „öffentliche Vergabeverfahren“ eingeleitet; — Dem Verwaltungsrat werden die Ergebnisse der Prüfung der eingegangenen Angebote vorgelegt und dieser nimmt dazu Stellung; — Anschließend werden diese Ergebnisse der Mitgliederversammlung vorgelegt, die dem Vorsitzenden daraufhin die Erlaubnis erteilt, die Verträge zu schließen (mit einer Zweidrittelmehrheit bei Marketingverträgen in Höhe von über 10 000 Euro; dieser Beschluss wird in einem Sitzungsprotokoll der Mitgliederversammlung festgehalten); — Entsprechend dem anwendbaren Verfahren werden anschließend mögliche Ablehnungsschreiben verfasst und versendet; — Zudem werden entsprechend dem anwendbaren Verfahren vom Vorsitzenden unterzeichnete Zuschlagsschreiben zusammen mit der jeweils ebenfalls vom Vorsitzenden unterzeichneten Verpflichtungserklärung und Preisliste verfasst und an die ausgewählten Bieter versendet. (42) Was aus den obigen Angaben jedoch nicht hervorgeht ist, dass es – wenn es um Vorschläge zu geografischen Gebieten ging, auf die die touristischen Marketingdienstleistungen ausgerichtet sein sollen –, bei der APFTE gängige Praxis war, vor den Beschlüssen des Verwaltungsrats und der Mitgliederversammlung zur Verwendung der Haushaltsmittel und zur Ausrichtung der APFTE (das heißt zu den zu unterzeichnenden Marketingverträgen) noch andere Instanzen einzubeziehen. (43) Den Protokollen der APFTE, ihrer Ausschüsse und öffentlichen Mitglieder ist zu entnehmen, dass die Auswahl der geografischen Gebiete, auf die die touristischen Marketingdienstleistungen vorrangig ausgerichtet sein sollten, tatsächlich zunächst von der CCIM und der AMM und seit März 2011 – also vor der effektiven Auszahlung von Geldern durch die Gebietskörperschaften an die APFTE – von den Gebietskörperschaften und der CCIM getroffen wurde (31). In der Tat hatten sich die Gebietskörperschaften und die CCIM darauf geeinigt, welche Verträge Vorzug erhalten sollten, bevor sie der Mitgliederversammlung vorgelegt wurden. Aus verfahrenstechnischer Sicht stellte sich diese Mitwirkung seit März 2011 folgendermaßen dar: Neben ihren satzungsgemäßen Organen verfügt die APFTE über weitere Ausschüsse, insbesondere den Lenkungsausschuss (gegründet im März 2011) und den Ausschuss der Finanzierungspartner, die eng in die Auswahl der der Mitgliederversammlung vorzulegenden Marketingverträge eingebunden waren. Vor der Gründung des Ausschusses der Finanzierungspartner, hatte die AMM großen Einfluss auf die Auswahl der von der APFTE geschlossenen Marketingverträge. Die Gebietskörperschaften wollten die Entscheidungen der AMM nicht ohne Mitspracherecht absegnen, weshalb der Lenkungsausschuss gegründet wurde (32). (44) Auf die Frage des tatsächlichen Einflusses der als Finanzierungspartner fungierenden öffentlichen Mitglieder der APFTE auf die Entscheidungsfindung der Vereinigung wird bei der Analyse der Finanzmittel und der Zurechenbarkeit der Maßnahmen zum Staat noch genauer eingegangen (33). 3.4.   Finanzmittel (45) Die Mittel der APFTE setzen sich zusammen aus: (i.) den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträgen und (ii.) den jährlichen freiwilligen Beiträgen bzw. Subventionen, die die verschiedenen APFTE-Mitglieder neben den Mitgliedsbeiträgen zahlen. Wie die obige Tabelle zeigt, stammen die Mittel der APFTE in erster Linie aus den jährlichen freiwilligen Beiträgen der öffentlichen APFTE-Mitglieder. Tatsächlich machen die Mitgliedsbeiträge nur einen minimalen Anteil der Einnahmen der APFTE aus: Da sie sich auf 50 oder 100 Euro pro Mitglied und Jahr belaufen, lag die jährliche Gesamtsumme der Mitgliedsbeiträge seit 2010 bei maximal 1 550 Euro. Tabelle 3 Herkunft der Einnahmen der APFTE im Zeitraum 2010 bis 2019 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (34) 2019 (35) 2010 bis 2019 Subventionen der lokalen Gebietskörperschaften und der CCIM in Euro (Anteil der Einrichtung am Beitrag)                       Regionalrat Languedoc-Roussillon (heute die Region Okzitanien) 283 670 550 000 509 024 550 000 446 830 587 696 509 174 355 239 75 000 0 3 866 633 (30 %) (27 %) (25 %) (23 %) (28 %) (36 %) (32 %) (32 %) (34 %)   (29 %) Départementrat Hérault 283 670 559 746 509 024 550 000 150 000 0 111 092 0 0 0 2 163 532 (30 %) (27 %) (25 %) (23 %) (10 %) (0 %) (7 %) (0 %) (0 %)   (16 %) Gemeindeverband Montpellier (heute Gemeindeverband Montpellier Méditerranée Métropole) und die Stadt Montpellier 283 670 730 473 706 524 747 500 644 331 747 500 692 015 505 865 75 000 0 5 132 878 (30 %) (36 %) (35 %) (31 %) (41 %) (46 %) (44 %) (45 %) (34 %)   (38 %) Gemeindeverband Pays de l'Or 85 000 85 000 100 000 119 915 97 574 130 803 110 092 107 250 21 500 0 857 134 (9 %) (4 %) (5 %) (5 %) (6 %) (8 %) (7 %) (10 %) (10 %)   (6 %) CCIM (heute die Industrie- und Handelskammer Hérault) 0 (36) 125 000 212 000 440 000 232 500 150 000 150 000 150 000 51 000 0 1 510 500 (0 %) (6 %) (10 %) (18 %) (15 %) (9 %) (10 %) (13 %) (23 %)   (11 %) Beiträge der verschiedenen Mitglieder der APFTE                       Beiträge von 50 bis 100 Euro 1 100 50 1 550 1 500 0 600 0 0 0 0 4 800 (0,117 %) (0,002 %) (0,076 %) (0,062 %) (0 %) (0,037 %) (0 %) (0 %) (0 %) (0 %) (0,035 %) (Anteil der Beiträge am Gesamthaushalt der APFTE)                       Subventionen der lokalen Gebietskörperschaften und der CCIM in Euro (Anteil der Einrichtung am Beitrag)                       Gesamthaushalt der APFTE in Euro  (37) (Subventionen plus Beiträge) 937 110 2 050 269 2 038 112 2 408 915 1 571 235 1 616 599 1 572 373 1 118 354 222 500 0 13 535 477 Quelle: Von den französischen Behörden übermittelte Informationen. (46) Die öffentlichen Gelder, die die APFTE erhalten hat, wurden in erster Linie für Zahlungen im Rahmen von Marketingverträgen verwendet, die die APFTE mit Fluggesellschaft geschlossen hatte, wovon der Großteil – etwa 8,5 Millionen Euro, das heißt [60–70] % des Gesamthaushalts der APFTE im Zeitraum 2010 bis 2019 (38) – auf Marketingverträge mit Ryanair bzw. ihrer Tochtergesellschaft AMS entfiel (39). (47) Darüber hinaus zeigt die Analyse der verschiedenen Beschlüsse dieser öffentlichen Einrichtungen zur Genehmigung ihres Beitrags zum APFTE-Haushalt, dass die Festlegung der Höhe ihrer Beiträge auf Grundlage eines „vorläufigen Werbeprogramms“ der APFTE erfolgt, das von den als Finanzierungspartner fungierenden öffentlichen Mitgliedern (40) erstellt und anschließend von der APFTE-Mitgliederversammlung genehmigt wird und genaue Angaben zur geplanten Verwendung der APFTE-Mittel enthält. In diesen Programmen sind insbesondere die Zielorte aufgeführt, die Gegenstand der Werbemaßnahmen sein sollen (41). (48) Die öffentlichen Beiträge wurden in Form von Subventionen auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen der APFTE und den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen an die APFTE gezahlt. Die französischen Behörden haben der Kommission einen Großteil der Vereinbarungen vorgelegt, allerdings ohne die dazugehörigen Anlagen (42). (49) Aus den von den französischen Behörden übermittelten Dokumenten zur Arbeitsweise der APFTE geht hervor, dass die öffentlichen Einrichtungen ihren jeweiligen finanziellen Beitrag in den unter Tabelle 3 aufgeführten Haushaltsjahren immer zu einem Zeitpunkt geleistet haben, zu dem das Werbeprogramm (mit ihrer Beteiligung) bereits verabschiedet und die Verlängerung der mit Ryanair/AMS geschlossenen Marketingverträge – näher beschrieben in den Erwägungsgründen 53 ff. – bereits mit Ryanair/AMS unterzeichnet worden war. Das heißt: a) Der Marketingvertrag mit AMS aus dem Jahr 2010 (mit Laufzeit vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011) wurde von der Mitgliederversammlung am 16. September 2010 genehmigt und am selben Tag von der APFTE unterzeichnet. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2010 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Jahr 2011 unterzeichnet und die Finanzierungsvereinbarungen für das Haushaltsjahr 2011 wurden erst im Zeitraum Juni bis November 2011 unterzeichnet (43). b) Die Zusatzvereinbarung zum Marketingvertrag mit AMS aus dem Jahr 2010 betreffend die Birmingham-Verbindung, wurde am 20. April 2011 von der Mitgliederversammlung genehmigt und am 11. April 2011 von der APFTE unterzeichnet. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2011 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum Juni bis November 2011 unterzeichnet (44). c) Die Verlängerung des mit AMS im Jahr 2010 geschlossenen Marketingvertrags für das Jahr 2012 wurde am 23. September 2011 vom Lenkungsausschuss beschlossen und die Mitgliederversammlung wurde bei ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2011 über diesen Beschluss in Kenntnis gesetzt (45) (wobei aus dem Sitzungsprotokoll jedoch nicht hervorgeht, dass die Versammlung hierzu eine Abstimmung durchgeführt hätte). Das an AMS gerichtete Schreiben zur Vertragsverlängerung wurde am 29. September 2011 vom Vorsitzenden der APFTE unterzeichnet. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2012 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum April bis Oktober 2012 unterzeichnet (46). d) Die Verlängerung des mit AMS im Jahr 2010 geschlossenen Marketingvertrags für das Jahr 2013 wurde am 23. Februar 2013 von der APFTE unterzeichnet. Der Haushalt 2013 und das Programm für Marketingmaßnahmen mit den Zahlungen an Ryanair auf Grundlage dieses Vertrags wurden am 4. Juli 2013 bei der Mitgliederversammlung verabschiedet (47). Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2013 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum April bis November 2013 unterzeichnet (48). e) Am 27. Januar 2014 hat die Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden der APFTE für das Jahr 2014 die Befugnis erteilt, nach der im Jahr 2013 durchgeführten Ausschreibung die neuen Marketingverträge mit Ryanair zu schließen. Diese Verträge waren vom Vorsitzenden der APFTE bereits am 22. November 2013 geschlossen worden. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2014 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum Februar bis Oktober 2014 unterzeichnet (49). f) Die Verlängerung der mit Ryanair im Jahr 2013 geschlossenen Marketingverträge für das Jahr 2015 wurde am 11. Dezember 2014 von der Mitgliederversammlung genehmigt und am 19. Dezember 2014 von der APFTE unterzeichnet. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2015 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum Juni bis Dezember 2015 unterzeichnet (50). g) Die Verlängerung des mit Ryanair im Jahr 2013 geschlossenen Marketingvertrags für das Jahr 2016 wurde am 30. Mai 2016 von der Mitgliederversammlung genehmigt und am 22. April 2016 von der APFTE unterzeichnet. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2016 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum Juli bis Dezember 2016 unterzeichnet (51). h) Die neuen Marketingverträge mit Ryanair aus dem Jahr 2017 wurden am 19. Mai 2017 von der APFTE geschlossen und am 25. April 2017 von der APFTE-Mitgliederversammlung genehmigt. Die der Kommission vorliegenden, das Haushaltsjahr 2017 betreffenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften wurden erst im Zeitraum Juni bis September 2017 unterzeichnet (52). i) Für das Jahr 2018 liegen der Kommission keine Informationen zum Datum der Verlängerung des mit Ryanair 2017 geschlossenen Marketingvertrags vor, jedoch wird in der einzigen der Kommission vorliegenden Vereinbarung über die Zuweisung von Haushaltsmitteln, das heißt in der von der APFTE und dem Gemeindeverband Pays de l’Or im März 2018 geschlossenen Vereinbarung, auf Werbemaßnahmen für Montpellier in Wallonien, Rheinland-Pfalz und Yorkshire verwiesen, bei denen es sich jeweils um von Ryanair angeflogene Ziele handelt (53). Offenbar wurde der Haushalt 2018 am 20. Dezember 2017 von der APFTE-Mitgliederversammlung zum letzten Mal genehmigt, um den bestehenden Verpflichtungen der APFTE – einschließlich der Verpflichtungen gegenüber Ryanair – gerecht zu werden, bevor eine neue juristische Person Träger der vertraglichen Beziehungen zwischen CCIM, Gebietskörperschaften und Fluggesellschaften wird (54). (50) Darüber hinaus ist den Protokollen der APFTE-Mitgliederversammlung zu entnehmen, dass die Gebietskörperschaften vor Zahlung der ersten Subventionen an die APFTE geltend gemacht haben, dass sie bei den Verbindungen, die Gegenstand der von ihnen zu finanzierenden Marketingverträge sind und die bis dahin vom Flughafenbetreiber, das heißt der AMM, bestimmt wurden, ein Mitspracherecht haben möchten (55). Daher wurde der APFTE-Lenkungsausschuss gegründet, bevor die Gebietskörperschaften der APFTE zum ersten Mal Subventionen gewährten. (51) Zudem zeigt die Analyse der Finanzierungsvereinbarungen, dass die Gebietskörperschaften unter bestimmten Umständen ein Recht auf Erstattung der Gelder hatten (zum Beispiel behielten sich einige Gebietskörperschaften ein Recht auf Rückzahlung der Gelder, ein Recht auf Zahlung der Gelder entsprechend den Fortschritten bei der Umsetzung des Werbeprogramms oder aber ein Recht auf Auflösung der Finanzierungsvereinbarung im Falle einer Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, das heißt der Durchführung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Werbeprogramms durch die APFTE, vor). Insbesondere galten folgende Regelungen: a) Laut den mit der Region geschlossenen Vereinbarungen hat diese das Recht, die Rückzahlung der Subventionen zu verlangen, wenn die APFTE die Mittel nicht für die vereinbarten Zwecke verwendet. Außerdem sehen die Vereinbarungen ein Kündigungsrecht der Region vor. b) Die mit dem Département geschlossenen Vereinbarungen sehen ein Recht auf Rückzahlung der Subventionen an das Département vor, sollte die APFTE die Mittel nicht entsprechend dem Zweck der Vereinbarung verwenden. Bei der Beschreibung des Zwecks der Vereinbarungen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 wird der Abschluss der Verträge mit AMS ausdrücklich erwähnt. Darüber hinaus enthalten die Vereinbarungen eine Klausel, nach der das Département die Vereinbarung kündigen kann, sollte die APFTE ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. c) Die mit dem Gemeindeverband Montpellier geschlossenen Vereinbarungen sehen vor, dass die Subventionen entsprechend der Anzahl der Monate, in denen die Maßnahmen des auf den Zielort ausgerichteten Werbeprogramms laufen, und nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen gezahlt werden. Laut den Vereinbarungen sind die Zahlungspflichten des Gemeindeverbands ferner an die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der APFTE geknüpft und es existiert ein Kündigungsrecht des Gemeindeverbands. d) Gemäß den mit dem Gemeindeverband Pays de l’Or geschlossenen Vereinbarungen sind die Zahlungspflichten des Gemeindeverbands an die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der APFTE geknüpft (die mit AMS/Ryanair geschlossenen Verträge sind dort ausdrücklich erwähnt). Ferner sehen sie das Recht des Gemeindeverbands auf Rückforderung der Subventionen und auf Kündigung der Vereinbarung vor, sollte die APFTE ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. e) Die mit der Stadt Montpellier geschlossenen Vereinbarungen sehen vor, dass die APFTE der Stadt bei der Einreichung des Subventionsantrags einen Tätigkeitsbericht vorlegt, aus dem der Stand der laufenden, von der APFTE durchgeführten Maßnahmen hervorgeht. Die französischen Behörden haben diese Subventionsanträge nicht eingereicht, jedoch schließt die Kommission aus den vorliegenden Umständen, dass sie das Werbeprogramm für das betreffende Haushaltsjahr enthalten. Darüber hinaus behält sich die Stadt das Recht vor, die Vereinbarung zu kündigen, sollte die APFTE ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. 4.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 4.1.   Maßnahmen (52) Bei den Maßnahmen, die Gegenstand des förmlichen Prüfverfahrens sind, handelt es sich um die von der APFTE mit Ryanair bzw. ihrer Tochtergesellschaft AMS geschlossenen Marketingverträge. Im Zeitraum 2010 bis 2018, haben Ryanair/AMS und die APFTE drei Serien an Marketingverträgen geschlossen. 4.2.   Der Vertrag vom 16. September 2010 mit seiner Zusatzvereinbarung und seinen Verlängerungsvereinbarungen (53) Am 16. September 2010, weniger als drei Monate nach ihrer Gründung, schloss die APFTE mit AMS einen Vertrag (im Folgenden der „Vertrag von 2010“), der vom Vorsitzenden der APFTE ohne vorherige Ausschreibung unterzeichnet wurde. (54) Zunächst wurde eine Vertragslaufzeit vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 vereinbart. (55) AMS verpflichtete sich gemäß diesem Vertrag gegenüber der APFTE, auf der Ryanair-Website eine Reihe von Basis-Marketingdienstleistungen zu erbringen. Zudem heißt es in dem Vertrag: „Dieser Vertrag beruht auf der Verpflichtung von Ryanair, für eine Anbindung von Montpellier durch Bedienung der folgenden Strecken zu sorgen: — Frankfurt-Hahn/Montpellier durch eine Flugverbindung mit einer Frequenz von vier Flügen pro Woche im Sommer und mindestens zwei Flügen pro Woche im Winter; — Brüssel-Charleroi/Montpellier durch eine Flugverbindung mit einer Frequenz von mindestens drei Flügen pro Woche über das ganze Jahr; — Leeds-Bradford/Montpellier durch eine Flugverbindung mit einer Frequenz von mindestens zwei Flügen pro Woche im Sommer“  (56). (56) Unter nachstehenden Punkten (a) und (b) ist das im Vertrag aufgeführte „jährliche Angebotspaket der Marketingdienstleistungen“ zusammengefasst, zu deren Erbringung sich AMS gegenüber der APFTE verpflichtet. a) Für das Jahr 2010 umfasste dieses Angebot fünf von der APFTE vorgegebene Absätze mit je 150 Wörtern unter der Rubrik „Top five Things to Do“ auf der Seite „Reiseziel Montpellier“ der Ryanair-Website, die Anzeige von zwei Links zu der von der APFTE angegebenen Website unter der Rubrik „Top Five Things to Do“ auf der oben genannten Seite „Reiseziel Montpellier“ sowie die Anzeige eines Links zu der von der APFTE angegebenen Website auf der Homepage der englischen, deutschen, niederländischen und (auf Französisch und Niederländisch verfassten) belgischen Version der Seite www.ryanair.com während 55 Tagen. Der Preis dieser Dienstleistungen wurde auf […] Euro festgesetzt. b) Für das Jahr 2011 umfasste das Angebot alle Dienstleistungen aus dem Jahr 2010 plus der Anzeige eines von der APFTE vorgegebenen „Link-Buttons in Form eines Grafik-Banners (200x110px)“ auf der Seite „Discover Europe“ der Ryanair-Website während zwölf Monaten und die Präsentation als „Reiseziel des Tages (Text, Bild und Link von der APFTE vorgegeben)“ auf der Homepage der englischen, deutschen, niederländischen und (auf Französisch und Niederländisch verfassten) belgischen Version der Seite www.ryanair.com während insgesamt zwei Wochen. Der Preis dieser Dienstleistungen wurde auf […] Euro festgesetzt. (57) Darüber hinaus sah der Vertrag ausdrücklich vor, dass die Beträge für die von AMS erbrachten Marketingdienstleistungen „an die Verpflichtung von Ryanair geknüpft sind, Montpellier von Frankfurt-Hahn, Brüssel-Charleroi und Leeds-Bradford (…) aus anzufliegen“ und dass „der Preis bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung überprüft und eine entsprechende Zusatzvereinbarung geschlossen wird“ (57). 4.3.   Zusatzvereinbarung vom 20. April 2011 (58) Der Vertrag vom 16. September 2010 wurde durch eine am 20. April 2011 geschlossene Zusatzvereinbarung geändert, die darauf abzielte, neben den drei bereits im Vertrag genannten Verbindungen eine weitere Verbindung, nämlich eine Verbindung nach Birmingham einzurichten. (59) Gemäß ihrem Wortlaut basiert die Zusatzvereinbarung „auf der Verpflichtung von Ryanair, für eine Anbindung von Montpellier zu sorgen, indem eine Flugverbindung zwischen Birmingham und Montpellier mit einer Frequenz während der Sommersaison von zwei Flügen pro Woche eingerichtet wird“. Ferner ist in der Zusatzvereinbarung vorgesehen, dass die APFTE bei AMS folgende Marketingdienstleistungen einkauft: — Die Anzeige eines Links zu der von der APFTE angegebenen Website unter der Rubrik „Flughäfen & Tourismus“ auf der Homepage der englischen Version der Seite www.ryanair.com während vierzehn Tagen pro Jahr; — Die Präsentation als „Reiseziel des Tages“ (Text, Bild und Link von der APFTE vorgegeben) auf der Homepage der englischen Version der Seite www.ryanair.com während insgesamt einer Woche pro Jahr. (60) Der Preis dieser Dienstleistungen wurde auf […] Euro festgesetzt. Es war vorgesehen, dass die APFTE diesen Betrag während des Zeitraums, in dem diese Zusatzvereinbarung zur Anwendung kommt, also jedes Jahr in den Monaten April bis Oktober, nach Eingang der jeweiligen AMS-Rechnung in monatlichen Raten von […] Euro zahlt. 4.4.   Erste Verpflichtungserklärung zur Verlängerung des Vertrags über Marketingdienstleistungen aus dem Jahr 2010 (61) Die APFTE hat AMS am 29. September 2011 eine Verpflichtungserklärung zur Verlängerung des Vertrags von 2010 übermittelt. Zweck der Erklärung war die Verlängerung des Vertrags von 2010 um ein weiteres Jahr, beginnend am 1. Januar 2012 und endend am 31. Dezember 2012. Gemäß dieser Erklärung verpflichtete sich die APFTE, den Vertrag von 2010 basierend auf den folgenden, von Ryanair bedienten Strecken zu verlängern: Brüssel-Charleroi, Frankfurt-Hahn und Leeds-Bradford. 4.5.   Zweite Verpflichtungserklärung zur Verlängerung des Vertrags über Marketingdienstleistun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.