Europäische Union

96/360/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Juni 1996 zur Ermächtigung Irlands zur Anpassung der Methode für die Berechnung des Gehalts an somatischen Zellen in Kuhmilch (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31996D0360. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31996D0360 96/360/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Juni 1996 zur Ermächtigung Irlands zur Anpassung der Methode für die Berechnung des Gehalts an somatischen Zellen in Kuhmilch (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 138 vom 11/06/1996 S. 0025 - 0026 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Ermächtigung Irlands zur Anpassung der Methode für die Berechnung des Gehalts an somatischen Zellen in Kuhmilch (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (96/360/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 92/46/EWG des Rates vom 16. Juni 1992 mit Hygienevorschriften für die Herstellung und Vermarktung von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/71/EG (2), insbesondere auf Anhang A Kapitel IV Nummern A.1 und A.2, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß der Richtlinie 92/46/EWG kann die Methode zur Berechnung des geometrischen Mittels des Gehalts an somatischen Zellen in Rohmilch angepaßt werden, falls die Produktionsmenge in laktationsschwachen Perioden stark schwankt. Die Milcherzeugung in Irland ist von November bis Februar sehr gering, weshalb der Durchschnittsgehalt an somatischen Zellen in diesem Zeitraum den in der Richtlinie 92/46/EWG festgelegten Wert überschreitet. Diese Überschreitungen sind physiologisch bedingt und keineswegs auf Eutererkrankungen zurückzuführen. Es empfiehlt sich daher, die Methode zur Berechnung der Ergebnisse anzupassen, um diesen saisonbedingten Produktionsschwankungen in Irland Rechnung zu tragen. Irland hat eine alternative Berechnungsmethode vorgeschlagen, mit der das geometrische Mittel des Gehalts an somatischen Zellen in laktationsschwachen Perioden gewichtet werden kann. Bei Anwendung dieser Methode kann die Qualität der in Irland während dieser Zeit des Jahres angelieferten Sammelmilch garantiert werden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Irland wird für den Zeitraum vom November eines Jahres bis zum Februar des Folgejahres einschließlich ermächtigt, für die Berechnung des Gehalts an somatischen Zellen in roher Kuhmilch gemäß Anhang A Kapitel IV Nummern A.1 und A.2 der Richtlinie 92/46/EWG eine Berechnungsmethode anzuwenden, bei der das monatliche Milchaufkommen durch Anwendung eines Koeffizienten gewichtet wird. Dieser Koeffizient ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem in den jeweiligen Monaten dieses Zeitraums festgestellten Milchaufkommen und einem Betrag von 50 % des in dem davorliegenden Zeitraum von April bis September ermittelten Monatsdurchschnitts des Milchaufkommens. Artikel 2 Auf der Grundlage eines der Kommission von Irland vorzulegenden Berichts wird diese Entscheidung nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses überprüft. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet. Brüssel, den 5. Juni 1996 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 268 vom 14. 9. 1992, S. 1. (2) ABl. Nr. L 368 vom 31. 12. 1994, S. 33.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.