Europäische Union

82/654/EWG: Entscheidung der Kommission vom 10. September 1982 zur Ermächtigung Luxemburgs, die Zahl der Schweineplätze gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 des Rates anzupassen (Nur der französische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31982D0654 82/654/EWG: Entscheidung der Kommission vom 10. September 1982 zur Ermächtigung Luxemburgs, die Zahl der Schweineplätze gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 des Rates anzupassen (Nur der französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 277 vom 29/09/1982 S. 0018 - 0018 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10. September 1982 zur Ermächtigung Luxemburgs, die Zahl der Schweineplätze gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 des Rates anzupassen (Nur der französische Text ist verbindlich) (82/654/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 des Rates vom 30. Juni 1981 zur Beschränkung der Investitionsbeihilfen in der Schweineproduktion (1), insbesondere auf Artikel 1, gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (2), zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/528/EWG (3), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die luxemburgische Regierung hat die in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 vorgesehene Ermächtigung beantragt. Dieser Antrag enthält alle in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2180/81 der Kommission vom 30. Juli 1981 mit Durchführungsvorschriften über die Beschränkung der Investitionsbeihilfen in der Schweineproduktion (4) vorgesehenen Elemente und Angaben, die nachweisen, daß die Bedingungen für eine Ermächtigung gemäß Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 vorliegen. Die Erteilung dieser Ermächtigung berührt nicht die von der Kommission in Anwendung des Artikels 18 der Richtlinie 72/159/EWG zu erlassende Entscheidung zu den Ausführungsvorschriften, die von Luxemburg im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung erlassen werden. Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Großherzogtum Luxemburg wird ermächtigt, die in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1945/81 festgelegte Zahl der Schweineplätze innerhalb der in diesem Artikel sowie in der Verordnung (EWG) Nr. 2180/81 genannten Grenzen und Bedingungen anzupassen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet. Brüssel, den 10. September 1982 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 31. (2) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1. (3) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 41. (4) ABl. Nr. L 211 vom 31. 7. 1981, S. 28.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.