Europäische Union

82/211/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. März 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Jodon E.A.-Immersion type X-Y micropositionable Photographic Plate holder, model MPH-45W, With Beam splitter Attenuator, model UBA-200 and Parabolic mirrors" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

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Avis juridique important | 31982D0211 82/211/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. März 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Jodon E.A.-Immersion type X-Y micropositionable Photographic Plate holder, model MPH-45W, With Beam splitter Attenuator, model UBA-200 and Parabolic mirrors" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 099 vom 15/04/1982 S. 0040 - 0040 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. März 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät »JODON E.A.-Immersion type X-Y micropositionable Photographic Plate holder, model MPH-45W, with Beam splitter Attenuator, model UBA-200 and Parabolic mirrors" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (82/211/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Das Vereinigte Königreich hat mit Schreiben an die Kommission vom 10. September 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »JODON E.A.-Immersion type X-Y micropositionable Photographic Plate holder, model MPH-45W, with Beam splitter Attenuator, model UBA-200 and Parabolic mirrors", das zur Ausbildung in fortgeschrittenen experimentellen Holographietechniken und auf der Laser-Technik beruhenden Verfahren sowie allgemeine Forschungen auf diesen Gebieten verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichen Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 5. Februar 1982 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß der »JODON E.A. -Immersion type X-Y micropositionable Photographic Plate holder, model MPH-45W, with Beam splitter Attenuator, model UBA-200 and Parabolic mirrors", als nicht wissenschaftliches Instrument oder Gerät im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der vorgenannten Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 anzusehen ist; es handelt sich vielmehr um drei Zubehörteile zu einem Holographiesystem; sie sind als »Zubehör" im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a) dieser Verordnung zu betrachten; die Möglichkeit diese Zubehörteile von den Zöllen freizustellen, ist daher im Lichte des genannten Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a) zu beurteilen. Die betreffenden Zubehörteile gehören nicht zu einem wissenschaftlichen Instrument oder Gerät, das von den Zöllen freigestellt ist oder von den Zöllen freizustellen wäre; die Bedingungen für eine Einfuhr unter Befreiung von den Zöllen sind daher nicht erfuellt - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät »JODON E.A.-Immersion type X-Y micropositionable Photographic Plate holder, model MPH-45W, with Beam splitter Attenuator, model UBA-200 and Parabolic mirrors", das Gegenstand des Antrags des Vereinigten Königreichs vom 10. September 1981 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 17. März 1982 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.