Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/1129 des Rates vom 26. Mai 2025 mit dem Ersuchen an die Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union die im Anhang der Resolution WHA77.17 enthaltenen und am 1. Juni 2024 angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) anzunehmen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D1129. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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internationalen Bescheinigung nach dem in dieser Anlage aufgeführten Formular anerkannt, wenn a) sie im Wesentlichen die gleichen medizinischen Informationen enthält, die in einem solchen Formular verlangt werden, und b) sie einen Vermerk in englischer oder französischer Sprache – und gegebenenfalls zusätzlich in einer anderen Sprache – enthält, aus dem die Art und das Datum der Impfung oder Prophylaxe und die Tatsache hervorgeht hervorgehen und in dem angegeben ist, dass die Bescheinigung in Übereinstimmung mit diesem Absatz ausgestellt wird. MUSTER EINER INTERNATIONALEN IMPF- ODER PROPHYLAXEBESCHEINIGUNG Hiermit wird bescheinigt, dass [Name] . , Geburtsdatum ..,Geschlecht . Staatsangehörigkeit ..gegebenenfalls Ausweispapiere dessen/deren Unterschrift folgt (1) … … …… , oder gegebenenfalls Name des Elternteils oder Vormunds … ….. Unterschrift des Elternteils oder Vormunds1 … … .. zu dem angegebenen Zeitpunkt gegen (Bezeichnung der Krankheit oder des Leidens) … … … . nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften geimpft beziehungsweise prophylaktisch behandelt worden ist. Impfstoff oder Prophylaxe Datum Name des beaufsichtigenden Klinikers oder der für die Ausstellung dieser Bescheinigung oder die Aufsicht über die verabreichende Stelle zuständigen Behörde Unterschrift und berufliche Stellung des beaufsichtigenden Klinikers1 Hersteller und Chargen-Nr. des Impfstoffs bzw. der Prophylaxe Bescheinigung gültig von bis Dienstsiegel der verabreichenden Stelle1 1.             2.             Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn der verwendete Impfstoff oder die verwendete Prophylaxe von der Weltgesundheitsorganisation zugelassen worden ist. Diese Bescheinigung in nicht-digitalem Format muss von einem die Impfung oder Prophylaxe beaufsichtigenden Kliniker, der ein praktischer Arzt oder ein dazu befugter im Gesundheitswesen Beschäftigter sein muss, eigenhändig unterschrieben sein. Die Bescheinigung muss ferner den Dienststempel der verabreichenden Stelle tragen; ein Stempel wird jedoch nicht als Ersatz für die Unterschrift anerkannt. Unabhängig von dem Format, in dem diese Bescheinigung ausgestellt wurde, muss darauf der Name des Klinikers, der die Verabreichung des Impfstoffs oder der Prophylaxe beaufsichtigt, oder der Name der für die Ausstellung der Bescheinigung oder die Aufsicht über die verabreichende Stelle zuständigen Behörde angegeben sein. ( ) (1)  Gilt nur für Bescheinigungen, die in nicht-digitalem Format ausgestellt werden. ANLAGE 8 MUSTER EINER SEEGESUNDHEITSERKLÄRUNGSCHIFFSGESUNDHEITSERKLÄRUNG ( ) ANHANG ZUM MUSTER EINER SEEGESUNDHEITSERKLÄRUNGSCHIFFSGESUNDHEITSERKLÄRUNG ( ) ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1129/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.