Europäische Union

93/736/EG: BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 1993 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31993D0736. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31993D0736 93/736/EG: BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 1993 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft Amtsblatt Nr. L 346 vom 31/12/1993 S. 0016 - 0016 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 11 S. 0036 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 11 S. 0036 BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 1993 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft (93/736/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: Im Rahmen der Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) konnte ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft ausgehandelt werden. Dieses Abkommen ist Teil des Gesamtergebnisses der EWR-Verhandlungen und eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung des EWR-Abkommens durch die Gemeinschaft. Dieses Abkommen sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island betreffend bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist dem Beschluß 93/239/EWG des Rates über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden andererseits über die vorläufige Anwendung der von denselben Vertragsparteien am 2. Mai 1992 in Porto unterzeichneten Abkommen über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft (2) beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates notifiziert die Genehmigung des Abkommens durch die Gemeinschaft (3). Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 1993. Im Namen des Rates Der Präsident Ph. MAYSTADT (1) ABl. Nr. C 305 vom 23. 11. 1992, S. 60.(2) ABl. Nr. L 109 vom 1. 5. 1993, S. 1.(3) Siehe Seite 35 dieses Amtsblatts.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.