Europäische Union

92/235/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. März 1992 über den Abschluß der von bestimmten Mitgliedstaaten eingereichten Rechnungen für die in den Haushaltsjahren 1984, 1985, 1986 und 1987 für die Nahrungsmittelhilfe in Form der Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse getätigten Ausgaben (Nur der spanische, dänische, deutsche, griechische, englische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31992D0235. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

en werden in Erwartung des Ergebnisses der Bemühungen um den Einzug des noch ausstehenden Betrags vorläufig anerkannt. ANHANG IX Abschluß der Konten der im Großherzogtum Luxemburg zur Zahlung der Ausgaben für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen in Form von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ermächtigten Dienststellen und Einrichtungen (lfrs) 1. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß des Haushaltsjahres 1983 51 545 2. Für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen gewährte Vorschüsse 1984 44 060 000 1985 53 700 000 1986 46 100 000 1987 21 558 000 3. Zur Deckung der Ausgaben dieser Haushaltsjahre verfügbarer Gesamtbetrag 165 469 545 4. In diesen Haushaltsjahren getätigte und zu Lasten des Kapitels 92 "Ausgaben für Nahrungsmittelhilfe" des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften anerkannte Ausgaben 1984 44 098 321 1985 45 811 647 1986 53 904 757 1987 21 634 344 165 449 069 5. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß für die vorgenannten Haushaltsjahre (3 4) 20 476 6. Dem Gemeinschaftshaushalt in 1988 zurücküberwiesener Betrag 817 7. Dem Gemeinschaftshaushalt aufgrund der Entscheidung über den Rechnungsabschluß 1980-1983 überwiesener Betrag - 8. Dem Gemeinschaftshaushalt noch zu überweisen (5 6 7) 19 659 ANHANG X Abschluß der Konten der im Königreich der Niederlanden zur Zahlung der Ausgaben für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen in Form von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ermächtigten Dienststellen und Einrichtungen (hfl) 1. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß des Haushaltsjahres 1983 686 097,04 2. Für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen gewährte Vorschüsse 1984 116 410 000,00 1985 81 310 000,00 1986 40 700 000,00 1987 28 500 000,00 3. Zur Deckung der Ausgaben dieser Haushaltsjahre verfügbarer Gesamtbetrag 266 233 902,96 4. In diesen Haushaltsjahren getätigte und zu Lasten des Kapitels 92 "Ausgaben für Nahrungsmittelhilfe" des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften anerkannte Ausgaben 1984 119 558 475,27 1985 76 430 748,25 1986 40 011 068,29 1987 29 693 286,76 265 693 578,57 5. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß für die vorgenannten Haushaltsjahre (3 4) 540 324,39 6. Dem Gemeinschaftshaushalt in 1988 zurücküberwiesener Betrag 64 659,19 7. Dem Mitgliedstaat aufgrund der Entscheidung über den Rechnungsabschluß 1980-1983 überwiesener Betrag 10 896,09 8. Dem Gemeinschaftshaushalt noch zu überweisen (5 6 7) 486 561,29 ANHANG XI Abschluß der Konten der im Vereinigten Königreich zur Zahlung der Ausgaben für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen in Form von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ermächtigten Dienststellen und Einrichtungen (£Stg) 1. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß des Haushaltsjahres 1983 1 383 712,57 2. Für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen gewährte Vorschüsse 1984 29 400 000,00 1985 15 829 000,00 1986 10 930 000,00 1987 4 500 000,00 3. Zur Deckung der Ausgaben dieser Haushaltsjahre verfügbarer Gesamtbetrag 62 042 712,57 4. In diesen Haushaltsjahren getätigte und zu Lasten des Kapitels 92 "Ausgaben für Nahrungsmittelhilfe" des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften anerkannte Ausgaben 1984 29 860 389,21 1985 16 440 570,56 1986 8 780 705,28 1987 6 679 874,60 61 761 539,65 5. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß für die vorgenannten Haushaltsjahre (3 4) 281 172,92 6. Dem Gemeinschaftshaushalt in 1988 zurücküberwiesener Betrag 33 885,54 7. Dem Gemeinschaftshaushalt aufgrund der Entscheidung über den Rechnungsabschluß 1980-1983 überwiesener Betrag 105 896,23 8. Dem Gemeinschaftshaushalt noch zu überweisen (5 6 7) 141 391,15 9. Aufgehobene Vorbehalte Folgende Vorbehalte, die im Rahmen der Rechnungsabschlüsse 1980, 1981, 1982 und 1983 unter Ziffer 6 des Anhangs III der Entscheidung 89/255/EWG ausgesprochen wurden, werden aufgehoben. a) Vorbehalt betreffend die Lieferung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 30/83, Partie H, - 500 t Magermilchpulver (mit Abzug eines Betrags von 12 532,27 £Stg), b) Vorbehalt betreffend die Lieferung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 516/83, Partie AA, - 50 t Magermilchpulver (mit Abzug eines Betrags von 424,31 £Stg).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.