Europäische Union

Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2019-12-09

Quellenkennung: 32016D2356. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt. 8.    Partner Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos, der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien direkt durchführen. Weitere relevante Institutionen werden im Einklang mit dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW insbesondere in die Maßnahmen nach Nummer 3.4 eng einbezogen. 9.    Berichterstattung Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig von der Kommission finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt. Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte im Hinblick auf die wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen. 10.    Veranschlagte Haushaltsmittel Die für das von der Union finanzierte Projekt veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 6 508 136  EUR. ( *1 ) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.