Europäische Union

2012/186/EU: Delegierter Beschluss der Kommission vom 3. Februar 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32012D0186. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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F2 Bezugsjahr 4 alphanumerische Zeichen (z. B. 1997) Bezugsquartal 1 alphanumerisches Zeichen (1, 2, 3, 4) Meldehafen 5 alphanumerische Zeichen Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste Richtung 1 alphanumerisches Zeichen Nur eingehend (1) Schiffstyp 2 alphanumerische Zeichen Schiffstyp, Anhang VI Schiffsgröße 2 alphanumerische Zeichen Bruttoraumzahl-Größenklasse, Anhang VII Angaben: Anzahl der Schiffe. Bruttoraumzahl der Schiffe. “ (1)  Diese Kategorien stehen in Einklang mit der VN/ECE-Empfehlung Nr. 21. (2)  Bei der angegebenen Menge handelt es sich um das Bruttogewicht der Güter einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich des Gewichts der Container oder Ro-Ro- Einheiten. (3)  Nur Gesamtzahl der Einheiten. (4)  Die derzeit gültige Fassung wurde aufgestellt durch die Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.