Europäische Union

2011/816/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 2011 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2012 (EZB/2011/21)

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7.12.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 324/37 BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. Dezember 2011 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2012 (EZB/2011/21) (2011/816/EU) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. (2) Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2012 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2012 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2011 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (in Mio. EUR)   Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2012 Belgien 196,0 Deutschland 668,0 Estland 12,7 Irland 31,2 Griechenland 25,4 Spanien 250,0 Frankreich 310,0 Italien 128,4 Zypern 13,1 Luxemburg 35,0 Malta 10,5 Niederlande 63,8 Österreich 264,0 Portugal 28,5 Slowenien 26,0 Slowakei 32,2 Finnland 60,0 Artikel 2 Schlussbestimmung Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Geschehen zu Frankfurt am Main am 1. Dezember 2011. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.