Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/1306 des Rates vom 26. Juni 2023 zur Unterstützung eines Projekts zur Schaffung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen Osten (ME WMDFZ) in einem sich wandelnden regionalen Sicherheitsumfeld

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Quellenkennung: 32023D1306. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tändige, Frauen und Wissenschaftler aus der Region zu erreichen, die häufig nicht in die Gespräche einbezogen werden. — Entscheidungsträger im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik, Diplomaten und Forschende, insbesondere diejenigen mit Schwerpunkt auf Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme im Nahen Osten sowie in der MVW-freien Zone im Nahen Osten sowie regionaler Sicherheit und neu entstehenden Technologien. — Wissenschaftler und Fachleute aus dem Nahen Osten, die die sich rasch wandelnde Dynamik der Region, ihrer Länder und Bevölkerungsgruppen, die Auswirkungen wechselnder Allianzen und Fähigkeiten auf die regionale Sicherheit und die Aussichten für eine Verhütung bzw. Eindämmung aktueller und künftiger Ursachen von Spannungen, Konflikten und der Verbreitung zu verfolgen und zu verstehen versuchen. Zeitlicher Rahmen des Projekts Das Projekt wird voraussichtlich Mitte Juli 2023 beginnen und eine Laufzeit von 36 Monaten haben und soll im Juli 2026 abgeschlossen werden. Die endgültige Beschreibung des Projekts und die abschließenden Finanzberichte werden bis Ende 2026 erstellt. Steuerung und Kontrolle des Projekts Dieses Projekt wird unter der Leitung des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) durchgeführt. Das UNIDIR wurde 1980 als unabhängige Einrichtung zur Erforschung der Abrüstung und damit verbundener Probleme, insbesondere von Fragen der internationalen Sicherheit, im Verband der Vereinten Nationen gegründet. Die Einrichtung mit Sitz in Genf genießt weltweites Ansehen und verfügt in MVW-Fragen über langjährige Erfahrungen — auch über ein bedeutendes institutionelles Gedächtnis und Archiv zu Abrüstungsprozessen, einschließlich NVV und kernwaffenfreier Zonen in der ganzen Welt — sowie über ein umfangreiches Verzeichnis von Publikationen, die sämtlich öffentlich zugänglich und im Internet kostenlos abrufbar sind. Eine wichtige Aufgabe des UNIDIR besteht darin, den informellen Dialog zwischen verschiedenen Experten zu Fragen der Abrüstung — von MVW bis hin zu neuen und in der Entwicklung begriffenen Waffentechnologien — zustande zu bringen und zu unterstützen. Das UNIDIR verfügt demnach über ein umfangreiches Netzwerk und Erfahrungen, auf die es bei der Organisation von Zusammenkünften in Genf und anderswo sowie bei der Ausarbeitung von zusammenfassenden Berichten und Folgemaßnahmen zurückgreifen kann. Das UNIDIR unterliegt den Beschlüssen eines Kuratoriums, das auch als Beratungsgremium in Abrüstungsfragen fungiert und dem der Direktor des UNIDIR Bericht erstattet. Das Kuratorium setzt sich aus einer vielfältigen Gruppe von Experten aus der ganzen Welt zusammen, die alle ad personam mitwirken und zweimal im Jahr zusammenkommen, um inhaltliche und finanzielle Aspekte der Tätigkeiten des UNIDIR zu überprüfen. Das Kuratorium erstattet dem VN-Generalsekretariat jährlich über seine Arbeit Bericht. Der Direktor des UNIDIR ist für die Organisation, Leitung und Verwaltung des UNIDIR verantwortlich, auch für seine inhaltlichen Forschungsergebnisse sowie finanziellen und administrativen Prozesse. UNIDIR ist zwar eine unabhängige Einrichtung, befolgt aber die Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen, und seine Finanzen unterliegen der Prüfung durch den Rat der Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Alle Finanzangelegenheiten des Projekts werden über Umoja abgewickelt und verwaltet sowie vierteljährlich überprüft. Das UNIDIR erstattet den einschlägigen Gebern in Abhängigkeit von deren Auflagen mindestens jährlich und bis zu vierteljährlich Bericht über den Fortschritt der jeweiligen Projekte und die Finanzlage.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.