Europäische Union

91/74/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1991 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Frankreich vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31991D0074 91/74/EWG: Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1991 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Frankreich vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 043 vom 16/02/1991 S. 0049 - 0049 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 1. Februar 1991 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Frankreich vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich) (91/74/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 89/455/EWG des Rates vom 24. Juli 1989 über eine Gemeinschaftsmaßnahme zur Aufstellung von Pilotprogrammen zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (1), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 1 der Entscheidung 89/455/EWG stellt Frankreich nach Maßgabe von Artikel 3 breit angelegte Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut bei wildlebenden Tieren in der Gemeinschaft durch die Anwendung von Vakzinen für die orale Vakzination von Füchsen auf. Das von Frankreich vorgelegte Pilotprogramm umfasst auch die angrenzenden Gebiete von der Schweiz, Deutschland, Luxemburg und Belgien. Das Pilotprogramm ist Teil einer grenzueberschreitenden Zusammenarbeit mit der Schweiz, Deutschland, Luxemburg und Belgien. Mit Schreiben vom 10. April 1990 hat Frankreich die Kommission über Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut unterrichtet. Die Prüfung hat ergeben, daß das Pilotprogramm der Entscheidung 89/455/EWG entspricht. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sind somit erfuellt. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von Frankreich vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung und Verhütung der Tollwut werden genehmigt. Artikel 2 Frankreich erlässt bis zum 1. April 1990 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der in Artikel 1 genannten Programme. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 1. Februar 1991 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.