Europäische Union

2011/878/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 zur Bestätigung der vorläufigen Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO 2 -Emissionen und der Zielvorgaben für spezifische Emissionen für die Hersteller von Personenkraftwagen im Kalenderjahr 2010 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2011-12-26

Quellenkennung: 32011D0878. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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iel“ : der um die Fehlermarge angepasste Abstand zum vorgegebenen Ziel, wie er in Spalte F angegeben ist. Der Fehler ist den nicht identifizierbaren Fahrzeugen zuzuschreiben (Fahrzeuge, bei denen die Identifizierungsnummer für Typ, Variante und Version fehlt) und wird gemäß der folgenden Formel berechnet: Fehler = Absolutwert von [(AC1 — TG1) — (AC2 — TG2)] AC1 = durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen bei Einbeziehung der nicht identifizierbaren Fahrzeuge (gemäß Spalte D); TG1 = Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen bei Einbeziehung der nicht identifizierbaren Fahrzeuge (gemäß Spalte E); AC2 = durchschnittliche CO2-Emissionen bei Ausschluss der nicht identifizierbaren Fahrzeuge; TG2 = Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen bei Ausschluss der nicht identifizierbaren Fahrzeuge. Tabelle 2 Verzeichnis der Emissionsgemeinschaften und der gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 bestätigten Werte A B C D E F G H I Name der Emissionsgemeinschaft Emissionsgemeinschaft Zahl der Zulassungen Durchschnittliche CO2-Emissionen (65 %), berichtigt Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen Abstand zum vorgegebenen Ziel Angepasster Abstand zum vorgegebenen Ziel Durchschnittliche Masse Durchschnittliche CO2-Emissionen (100 %) FORD-WERKE GmbH E1 1 077 470 121,143 126,231 –5,088 ►C1  –5,598 ◄ ►C1  1 289,52 ◄ ►C1  136,601 ◄ DAIMLER AG E2 647 570 137,834 137,340 0,494 ►C1  0,400 ◄ ►C1  1 532,62 ◄ ►C1  160,509 ◄ HONDA MOTOR EUROPE LTD E3 174 637 128,612 128,750 –0,138 –0,365 1 344,64 146,87 MITSUBISHI MOTORS E4 89 124 137,055 134,185 2,870 2,840 1 463,58 158,12 ( 1 ) ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1. ( 2 ) ABl. L 293 vom 11.11.2010, S. 15.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.