Europäische Union

Beschluss (GASP) 2016/2001 des Rates vom 15. November 2016 über einen Beitrag der Union zur Einrichtung und sicheren Verwaltung einer Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D2001. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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und mit den geltenden Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO übereinstimmt. Daher wird die IAEO eine Bestätigungsmission durchführen, die für Sommer 2017 geplant ist und die der Bestätigung dient, dass das fertiggestellte Gebäude und seine Schlüsselausrüstung der Konstruktionsabsicht entsprechen und dass die Infrastruktur, die zur Erfüllung der geltenden Sicherheits- und Sicherungsvorschriften erforderlich ist, vollständig vorhanden ist. Für einen Zeitraum von zwei Jahren deckt der Haushaltsplan die Planungs-, Durchführungs-, Unterstützungs- und Berichterstattungskosten in Bezug auf den Projektplan und die PSA-Tätigkeiten, einschließlich der Personalkosten der IAEO, ab, um entsprechend dem Mandat für das Projekt für die IAEO-Bank für LEU zu gewährleisten, dass keine ordentlichen Haushaltsmittel verwendet werden. 2.   Gewährleistung der sicheren Transports der 90 Tonnen LEU Es wird davon ausgegangen, dass die 90 Tonnen LEU von der Lagereinrichtung des bzw. der Verkäufer zum Hüttenwerk Ulba (Oskemen, Kasachstan) verbracht wird, wo die IAEO-Bank für LEU angesiedelt sein wird. Die Verbringung von LEU über verschiedene Hoheitsgebiete hinweg erfordert die Erfüllung aller Anforderungen im Bereich Dokumentation, Versicherung, Transitgenehmigung und Kennzeichnung, einschließlich der Anforderungen der Staaten in Bezug auf den physischen Schutz, wie sie in den einschlägigen Übereinkünften und Empfehlungen unter Federführung der IAEO festgelegt wurden, sowie der Sicherheitsanforderungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beförderung des LEU werden von der geografischen Lage des Verkäufers des LEU, von den Entfernungen auf dem See- und Landweg zwischen dem Verkäufer und dem Hüttenwerk Ulba in Kasachstan sowie von der Anzahl der Anlaufhäfen und der Grenzübertritte, die für die Lieferung erforderlich sind, abhängen. Hierunter fallen auch die Erarbeitung technischer Spezifikationen mit IAEO-Bediensteten sowie die Einholung von Fachwissen externer Sachverständiger, die Planung und Überwachung des Transports, die Versicherung, das Chartern eines Seefrachtschiffes als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, Konsultationen zur Beurteilung des Sicherheitsrisikos der Transportroute und zur Routenplanung sowie die Bewachung während des Seetransports, in den Anlaufhäfen und in den Transitorten. 3.   Sicherstellung der langfristigen Lagerung von 90 Tonnen LEU Das LEU wird sich in einer speziell dafür vorgesehenen Lagereinrichtung auf dem Betriebsgelände des Hüttenwerks Ulba in Oskemen (Kasachstan) befinden. Das LEU der IAEO wird in 30-B-Zylindern gelagert. Der Anlagenbetreiber wird im Namen der IAEO für Lagerung und Schutz des LEU im Einklang mit den Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO verantwortlich sein. Dies schließt den Erwerb von 30-B-Zylindern ein, durch die der physische Schutz und die Sicherung bei der Lagerung des LEU sichergestellt werden. Sicherheitsstudien zeigen, dass diese mit einer Sicherheitshülle versehenen Behältnisse eine stabile und sichere Lagerung für einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren ermöglichen. Die Behältnisse bewirken nicht nur eine sichere Lagerung, sondern tragen durch die Wandstärke der Zylinderumhüllung und die Gesamtkonstruktion des Zylinders zum physischen Schutz vor Sabotage und Diebstahl bei. Eine wichtige Tätigkeit zur Sicherstellung der langfristigen Lagerung des LEU ist die Umsetzung eines Zylinder-Verwaltungsprogramms, in dem Routinekontrollen und die Neuzertifizierung der eingelagerten 30-B-Zylinder vorgesehen sind, um die ISO-Norm 7195 zu erfüllen und zudem dafür zu sorgen, dass die Bereitschaft für einen Abtransport in einen Mitgliedstaat gegeben ist. Hierdurch wird die Beschaffung von Leistungen zur Neuzertifizierung der Zylinder durch befugte Inspektoren sowie die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung bei der Inspektionsdurchführung seitens des Personals des Hüttenwerks Ulba erforderlich. Ergänzend wird die IAEO während der langfristigen Lagerung ihres LEU Routine- und Ad-hoc-Überwachungsmaßnahmen durchführen, wozu unter anderem auch die Entgegennahme, Sichtung und Überprüfung der vom Hüttenwerk Ulba vorgelegten Jahresberichte gehört. Zu den Überwachungsmaßnahmen werden unter anderem jährliche Treffen mit dem Hüttenwerk Ulba gehören, um die Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit IAEO-Bank für LEU zu überprüfen; ferner werden andere Arten von Besuchen im Hüttenwerk Ulba stattfinden, um sicherzustellen, dass die relevanten Bestimmungen der Sicherheitsnormen und Sicherungsleitfäden der IAEO kontinuierlich auf die IAEO-Bank für LEU angewendet werden. Dieser Posten deckt einen Zeitraum von 5 Jahren ab. III.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung des Projekts wird auf 60 Monate veranschlagt; der Durchführungszeitraum beginnt mit der Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens nach Artikel 3. IV.   BEGÜNSTIGTE Die Begünstigten des Projekts gemäß dem vorliegenden Beschluss sind alle für Leistungen seitens der IAEO-Bank für LEU infrage kommenden Staaten, die die vom IAEO-Gouverneursrat festgelegten Voraussetzungen für einen Zugang zur Bank für LEU erfüllen. V.   FÜR DIE PROJEKTDURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGE STELLE Die IAEO wird mit der technischen Durchführung des Projekts wie oben beschrieben betraut; sie nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahr. Das Projekt wird direkt von Mitarbeitern der IAEO, Experten von anderen nationalen Atombehörden und Auftragnehmern durchgeführt. Wird die Projektdurchführung von Auftragnehmern übernommen, so erfolgt die Beschaffung von Gütern, Arbeiten oder Leistungen durch die IAEO im Rahmen des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Finanzierungsabkommen, das die Kommission mit der IAEO abschließen wird. VI.   BERICHTERSTATTUNG Die für die Durchführung zuständige Stelle erstellt a) regelmäßige Berichte über die Durchführung des Projekts; b) einen Abschlussbericht spätestens zwei Monate nach Ende des Projekts. Die Berichte werden dem Hohen Vertreter übermittelt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.