Europäische Union

83/565/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. November 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Cryotronics - Closed Cycle Cryogenic Refrigerator, model 21, with Cold Head Assembly, model LTS 21" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

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Avis juridique important | 31983D0565 83/565/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. November 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Cryotronics - Closed Cycle Cryogenic Refrigerator, model 21, with Cold Head Assembly, model LTS 21" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 329 vom 25/11/1983 S. 0024 - 0024 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. November 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät »Cryotronics - Closed Cycle Cryogenic Refrigerator, model 21, with Cold Head Assembly, model LTS 21" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (83/565/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Italien hat mit Schreiben an die Kommission vom 27. April 1983 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »Cryotronics - Closed Cycle Cryogenic Refrigerator, model 21, with Cold Head Assembly, model LTS 21", bestellt am 15. Juli 1980 und bestimmt zur Untersuchung der Stoffeigenschaften bei tiefsten Temperaturen, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 17. Oktober 1983 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Kühlsystem handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie der Stabilität der Temperaturkontrolle, sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät »CF 204", hergestellt von der Firma Oxford Instruments Ltd, Osney Maid, Oxford OX 20DX/UK - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät »Cryotronics - Closed Cycle Cryogenic Refrigerator, model 21, with Assembly, model LTS 21", das Gegenstand des Antrags Italiens vom 27. April 1983 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 7. November 1983 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975 S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.