Europäische Union

2008/945/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2008 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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16.12.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 337/92 BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2008 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2008/945/EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 3, gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 1, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung des Rates (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Rates (nachstehend „Geschäftsordnung“ genannt) sieht vor, dass sofern ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, auf Ersuchen eines Ratsmitglieds überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Europäischen Union repräsentieren. (2) Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung mit den Durchführungsvorschriften zu den Bestimmungen über die Stimmengewichtung im Rat sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Artikel 1 jenes Anhangs genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften verfügbaren Daten aktualisiert. (3) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2009 entsprechend angepasst werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Zum Zwecke der Anwendung von Artikel 205 Absatz 4 des EG-Vertrags, Artikel 118 Absatz 4 des Euratom-Vertrags und Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie Artikel 34 Absatz 3 des EU-Vertrags gelten für die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Bevölkerungszahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009: Mitgliedstaat Bevölkerung (× 1 000 ) Deutschland 82 217,8 Frankreich 63 753,1 Vereinigtes Königreich 61 224,1 Italien 59 619,3 Spanien 45 283,3 Polen 38 115,6 Rumänien 21 528,6 Niederlande 16 405,4 Griechenland 11 213,8 Belgien 10 666,9 Portugal 10 617,6 Tschechische Republik 10 381,1 Ungarn 10 045,4 Schweden 9 182,9 Österreich 8 331,9 Bulgarien 7 640,2 Dänemark 5 475,8 Slowakei 5 401,0 Finnland 5 300,5 Irland 4 401,3 Litauen 3 366,4 Lettland 2 270,9 Slowenien 2 025,9 Estland 1 340,9 Zypern 789,3 Luxemburg 483,8 Malta 410,3 Insgesamt 497 493,1 Schwelle (62 %) 308 445,7 “ Artikel 2 Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2009. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2008. Im Namen des Rates Der Präsident B. KOUCHNER (1)  Beschluss 2006/683/EG, Euratom des Rates vom 15. September 2006 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung (ABl. L 285 vom 16.10.2006, S. 47).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.