Europäische Union

80/1232/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Edax-Energy Dispersive X-ray Analysis System, model 9100/60" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

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Avis juridique important | 31980D1232 80/1232/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Edax-Energy Dispersive X-ray Analysis System, model 9100/60" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 374 vom 31/12/1980 S. 0010 - 0010 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "Edax-Energy Dispersive X-ray Analysis System, model 9100/60" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (80/1232/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 11. Juni 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Edax-Energy Dispersive X-ray Analysis System, model 9100/60", das im Bereich der Forschung und Entwicklung von Materialien, die für Gasturbinenmotoren bestimmt sind und insbesondere zur qualitativen und quantitativen Analyse dieser Materialien verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in de Gemeinschaft hergestellt werden. Am 4. Dezember 1980 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um einen Röntgenanalysesystem handelt. Aufgrund seiner objektiven technichen Merkmale, wie insbesodere des Auflösungsvermögens bei der Analyse des Energiespektrums, sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät "System 860" der Firma Link Systems Ltd, Halifax Road, High Wycombe, Buckinghamshire, England - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Edax-Energy Dispersive X-ray Analysis System, model 9100/60", das Gegenstand des Antrags der britischen Regierung vom 11. Juni 1980 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 12. Dezember 1980 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1979, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.