Europäische Union

Beschluss (GASP) 2017/1177 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/2/2017)

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1.7.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 170/96 BESCHLUSS (GASP) 2017/1177 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/2/2017) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (1), insbesondere auf Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die geeigneten Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM RCA, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Mission, zu fassen. (2) Am 10. Januar 2017 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2017/112 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Herman RUYS zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM RCA erlassen. (3) Mit dem Beschluss (EU) 2017/971 des Rates (3) wurde die Befehlskette der EUTM RCA geändert. Infolgedessen wurde der Beschluss (GASP) 2017/112 aufgehoben und Brigadegeneral Herman RUYS zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA ernannt. (4) Am 24. Mai 2017 hat der EU-Militärausschuss empfohlen, den Vorschlag des gemeinsamen Eurokorps-Ausschusses, Brigadegeneral Fernando GARCÍA BLÁZQUEZ als Nachfolger von Brigadegeneral Herman RUYS mit Wirkung vom 24. Juli 2017 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA zu ernennen, zu billigen. (5) Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Brigadegeneral Fernando GARCÍA BLÁZQUEZ wird mit Wirkung vom 24. Juli 2017 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2017. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende W. STEVENS (1)   ABl. L 104 vom 20.4.2016, S. 21. (2)  Beschluss (GASP) 2017/112 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 10. Januar 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/1/2017) (ABl. L 18 vom 24.1.2017, S. 47). (3)  Beschluss (EU) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 133).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.