Europäische Union

91/55/EWG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1990 zur Festsetzung einer Geldbuße gemäß Artikel 19 der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates (IV/32-450) (Nur der französische Text ist verbindlich)

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ng ergangen ist; hinzu kommen 3,5 Prozentpunkte, insgesamt sind dies somit 14 %. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an Secrétama, 167, rü de Courcelles, F-75017 Paris, gerichtet. Diese Entscheidung ist ein vollstreckbarer Titel gemäß Artikel 192 EWG-Vertrag . Brüssel, den 19 . Dezember 1990 Für die Kommission Leon BRITTAN Vizepräsident ( 1 ) ABl . Nr . L 378 vom 31 . 12 . 1986, S . 4 .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.