Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/2215 des Rates vom 30. November 2015 zur Unterstützung der Resolution 2235 (2015) des VN-Sicherheitsrats zur Einrichtung eines Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen zur Ermittlung der Personen, die in der Arabischen Republik Syrien Angriffe mit Chemiewaffen verübt haben

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D2215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

eses Projekt wird von Personal des Untersuchungsmechanismus, Beratern und Vertragsnehmern durchgeführt. Die VN und die OVCW werden ihre Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit einschlägigen Partnern durchführen, zu denen auch internationale Organisationen und Einrichtungen gehören, um für konkrete Synergien zu sorgen und Überschneidungen zu vermeiden. 5.   Öffentlichkeitswirkung der Union Die Durchführungsstellen treffen alle geeigneten Maßnahmen, um öffentlich bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wird. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Handbuch für Kommunikation und Sichtbarkeit bei EU-Außenmaßnahmen (Communication and visibility manual for EU external actions) durchgeführt. 6.   Berichterstattung Die durchführenden Agenturen werden Folgendes erstellen: a) regelmäßige Berichte über die Durchführung der jeweiligen Projekte und b) einen Abschlussbericht, und zwar spätestens 3 Monate nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeiten. 7.   Geschätzte Gesamtkosten der Projekte Die geschätzten Gesamtkosten der Projekte betragen 4 586 096,00 EUR.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.