Europäische Union

2013/713/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 29. November 2013 zur Gründung des Europäischen Infrastrukturnetzes für klinische Forschung (ECRIN) als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC ECRIN)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-02-28

Quellenkennung: 32013D0713. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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sammlung über den Finanzbeitrag gemäß Artikel 5 Absatz 1. 3. Der Jahreshaushalt des ERIC ECRIN setzt sich aus den Beiträgen der Mitglieder und Beobachter des ERIC ECRIN zusammen. Er umfasst: a)  einen lokalen Beitrag zur Deckung der Tätigkeiten des Personals des ERIC ECRIN in den einzelnen nationalen Zentren (Gehalt des europäischen Korrespondenten und damit verbundene Betriebsausgaben) in Höhe von: 100 000  EUR bei Pro-Kopf-BIP > 20 000  USD, 50 000  EUR bei Pro-Kopf-BIP < 20 000  USD; b)  einen finanziellen Kernbeitrag für die Tätigkeiten des Kernteams des ERIC ECRIN, gestaffelt nach dem BIP: 250 000  EUR bei BIP > 1 000  Mrd. USD, 100 000  EUR bei BIP < 1 000  Mrd. USD und > 200 Mrd. USD, 20 000  EUR bei BIP < 200 Mrd. USD; c)  einen jährlichen Finanzbeitrag von 150 000  EUR zum ERIC ECRIN von dem Mitgliedstaat, in dem das ERIC ECRIN seinen satzungsmäßigen Sitz hat (Artikel 19). 4. Die Mitglieder des ERIC ECRIN tragen mit ihrem lokalen Beitrag und ihrem Kernbeitrag zum Jahreshaushalt bei, wie in Anhang III.3 Buchstabe a und b dieser Satzung vorgesehen. 5.  ►C1  Die Beobachter des ERIC ECRIN tragen mit ihrem lokalen Beitrag zum Jahreshaushalt bei, wie in Anhang III.3 Buchstabe a dieser Satzung vorgesehen. ◄ 6. Wissenschaftliche Partner aus Ländern, die weder Mitglieder noch Beobachter des ERIC ECRIN sind, leisten ihren Beitrag gemäß der jeweiligen Partnerschaftsvereinbarung, insbesondere zur Deckung des Gehalts ihres europäischen Korrespondenten und der entsprechenden Betriebsausgaben. 7. Es kann ein europäischer Korrespondent zum ERIC ECRIN abgeordnet und dessen Verwaltungsaufsicht unterstellt werden, mit einer funktionalen Verbindung zum nationalen Zentrum. Die Auswahl eines solchen Korrespondenten erfolgt nach Leitlinien, die in der Geschäftsordnung festgelegt sind, sie erfordert die Zustimmung des ERIC ECRIN und des jeweiligen Mitglieds, Beobachters oder Partners. Wird kein geeigneter Kandidat gefunden, leitet das betreffende Mitglied bzw. der Beobachter oder Partner den Finanzbeitrag an das ERIC ECRIN weiter, damit dieses eine Direkteinstellung vornehmen kann. 8. Die jährlichen Beiträge werden dem ERIC ECRIN nach Aufforderungen zugeleitet, die das ERIC ECRIN nach vereinbarten Finanzplänen in dem betreffenden Haushaltsjahr veröffentlicht. Bei verspäteter Zahlung werden den Beitragszahlern in Einklang mit der Geschäftsordnung Zinsen entsprechend den im Amtsblatt veröffentlichten Zinssätzen der Europäischen Zentralbank auferlegt. 9. Beim Beitritt neuer Mitglieder wird der Haushalt nach dem Grundsatz angepasst, dass dies zu einer Aufstockung des Gesamthaushalts des Kernteams in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Kernbeitrags des neuen Mitglieds führt. Die übrigen 50 % dienen dazu, den Beitrag der Mitglieder proportional zu ihrem jeweiligen Kernbeitrag zu senken. 10. Voraussichtlicher Beitrag der Mitglieder für 2014 (Voraussichtlicher jährlicher Gesamtbeitrag: 1 700 000  EUR) Deutschland: 338 636  EUR Spanien: 338 636  EUR Frankreich: 488 636  EUR Italien: 338 636  EUR Portugal: 195 454  EUR ( 1 )  ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1. ( 2 )  ABl. L 77 vom 23.3.2011, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.