Europäische Union

2013/525/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland

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24.10.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 282/71 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland (2013/525/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Auf Antrag Irlands hat der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss 2011/77/EU (2) einen finanziellen Beistand gewährt, um ein rigoroses Wirtschafts- und Finanzreformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Irland, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. (2) Die Kommission hat die zehnte Überprüfung des irischen Wirtschaftsreformprogramms am 10. Juli 2013 abgeschlossen. (3) Damit die Einhaltung der Programmauflagen im Rahmen der abschließenden Bewertung mit angemessener Sorgfalt umfassend und gründlich geprüft und der Beschluss über die Auszahlung der letzten Rate rechtzeitig gefasst werden kann, muss der Bereitstellungszeitraum des finanziellen Beistands geringfügig verlängert werden. (4) Der Durchführungsbeschluss 2011/77/EU sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU erhält folgende Fassung: „(2)   Der finanzielle Beistand steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieses Beschlusses drei Jahre und zwei Monate lang zur Verfügung.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet. Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 2013. Im Namen des Rates Der Präsident L. LINKEVIČIUS (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)  Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland (ABl. L 30 vom 4.2.2011, S. 34).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.