Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2165 des Rates vom 20. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile eingesetzten Handelsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsrates und der Geschäftsordnung des Handelsausschusses zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2165. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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emien, die im Rahmen des Abkommens eingesetzt wurden bzw. werden können. 2. Der Handelsausschuss wird schriftlich über alle Kontaktstellen unterrichtet, die von den im Rahmen dieses Abkommens eingesetzten Sonderausschüssen und anderen Gremien benannt werden. Alle einschlägigen Schreiben, Unterlagen und Mitteilungen betreffend die Durchführung des Abkommens, die zwischen den Kontaktstellen der einzelnen Sonderausschüsse versandt werden, werden gleichzeitig den Koordinatoren übermittelt. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2165/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.