Europäische Union

2012/752/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Dezember 2012 über die Zulassung eines Laboratoriums in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8757) Text von Bedeutung für den EWR

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6.12.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 334/47 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2012 über die Zulassung eines Laboratoriums in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8757) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/752/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde die Agence française de sécurité sanitaire des aliments (AFSSA) (seit dem 1. Juli 2010 eingegliedert in der Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES) in Nancy, Frankreich, als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen verantwortlich ist. (2) Die genannte Entscheidung sieht auch vor, dass die ANSES die Bewertung von Laboratorien in Drittländern dokumentiert, die sich für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen beworben haben. (3) Die zuständige Behörde der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat die Zulassung des Laboratoriums für Tollwut beim Veterinärinstitut in diesem Drittland für die Durchführung solcher serologischer Tests beantragt. Dieser Antrag wird durch einen befürwortenden Bericht der ANSES vom 3. September 2012 über die Bewertung dieses Laboratoriums unterstützt. (4) Dieses Laboratorium sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erhalten. (5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das nachstehende Laboratorium erhält gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen: Laboratorium für Tollwut des Veterinärinstituts Fakultät für Veterinärmedizin Lazar Pop-Trajkov 5-7 1000 Skopje Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Artikel 2 Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2013. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 4. Dezember 2012 Für die Kommission Tonio BORG Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.