Europäische Union

2008/383/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 zur Freistellung von Express- und Kurierdiensten in Italien von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1642) (Text von Bedeutung für den EWR)

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22.5.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 132/18 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Freistellung von Express- und Kurierdiensten in Italien von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1642) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/383/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1), insbesondere auf Artikel 30 Absätze 4 und 6, gestützt auf den per E-Mail vom 17. Januar 2008 vorgelegten Antrag Italiens, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   SACHVERHALT (1) Am 17. Januar 2008 übermittelte Italien der Kommission per E-Mail einen Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2004/17/EG. In ihrer E-Mail vom 6. Februar 2008 ersuchte die Kommission um weitere Informationen, die die italienischen Behörden mit E-Mail vom 20. Februar 2008 übermittelten. (2) Der von Italien im Namen von Gruppo Poste Italiane S.p.A. (nachfolgend als „Poste Italiane“ bezeichnet) gestellte Antrag betrifft nationale und internationale Express- und Kurierdienste in Italien. (3) Dem Antrag liegt die Stellungnahme der unabhängigen nationalen Behörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (italienische Wettbewerbsbehörde) bei, wonach die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG erfüllt sind. II.   RECHTLICHER RAHMEN (4) Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG bestimmt, dass Aufträge, die die Ausübung einer von der Richtlinie 2004/17/EG erfassten Tätigkeit ermöglichen sollen, nicht unter diese Richtlinie fallen, wenn die Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgeübt wird, auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Ob eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, wird anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des betreffenden Sektors ermittelt. Der Zugang zu einem Markt gilt als frei, wenn der Mitgliedstaat die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zur Öffnung eines Sektors oder Teilsektors umgesetzt hat und anwendet. (5) Da Italien die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (2) umgesetzt hat und anwendet, sollte der Zugang zum Markt gemäß Artikel 30 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG als frei gelten. (6) Ob eine Tätigkeit auf einem bestimmten Markt unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, sollte anhand verschiedener Kriterien beurteilt werden, von denen keines für sich genommen den Ausschlag gibt. Für die von dieser Entscheidung betroffenen Märkte ist der Marktanteil der Hauptakteure ein Kriterium, das berücksichtigt werden sollte. Ein weiteres Kriterium ist der Konzentrationsgrad. (7) Diese Entscheidung lässt die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften unberührt. III.   RECHTLICHE WÜRDIGUNG (8) Als öffentliches Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2004/17/EG, das mehrere der in Artikel 6 dieser Richtlinie genannten Tätigkeiten ausübt, ist die Gesellschaft Poste Italiane, in deren Namen der Antrag gestellt wurde, für die Zwecke der Richtlinie 2004/17/EG ein Auftraggeber. Nach den vorliegenden Informationen scheint Poste Italiane auf den von dieser Entscheidung betroffenen Märkten der einzige Auftraggeber zu sein. (9) Nationale wie auch internationale Kurier- und Expressdienste werden in Italien von einer Reihe von Unternehmen erbracht. Poste Italiane hält weder alleine noch zusammen mit ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft SDA Express Courier (nachfolgend als „SDA“ bezeichnet) den größten Marktanteil im Bereich der nationalen und internationalen Express- und Kurierdienste. Ihr Marktanteil betrug 2006 bei inneritalienischen Express- und Kurierdiensten 5,2 % (bzw. 15,4 % unter Einbeziehung des Marktanteils von SDA in Höhe von 10,2 %), während die aggregierten Anteile der beiden größten Wettbewerber an diesem Markt 43,5 % erreichten. Bei den internationalen Express- und Kurierdiensten hielt Poste Italiane 2006 einen Marktanteil von 2,7 % (bzw. 3,4 % unter Einbeziehung des Marktanteils von SDA in Höhe von 0,7 %), während die aggregierten Anteile der beiden größten Wettbewerber an diesem Markt 61,7 % erreichten. Diese Faktoren sollten daher als Indikator dafür gesehen werden, dass Express- und Kurierdienste dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt sind. IV.   SCHLUSSFOLGERUNGEN (10) Angesichts der in den Erwägungsgründen 8 und 9 untersuchten Faktoren sollte die in Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG festgelegte Bedingung, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, bei nationalen und internationalen Express- und Kurierdiensten in Italien als erfüllt betrachtet werden. (11) Da die Bedingung des freien Zugangs zum Markt als erfüllt gilt, sollte die Richtlinie 2004/17/EG weder gelten, wenn Auftraggeber Aufträge vergeben, die die Ausübung von nationalen und internationalen Express- und Kurierdiensten in Italien ermöglichen sollen, noch wenn Wettbewerbe für die Ausübung einer solchen Tätigkeit in Italien durchgeführt werden. (12) Diese Entscheidung beruht auf der Rechts- und Sachlage von Januar und Februar 2008, wie sie sich aus den von der Italienischen Republik vorgelegten Informationen darstellt. Sie kann geändert werden, falls signifikante Änderungen der Rechts- oder der Sachlage bedeuten, dass die Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG nicht mehr erfüllt sind — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Richtlinie 2004/17/EG findet keine Anwendung auf Aufträge von Auftraggebern, die die Erbringung nationaler und internationaler Express- und Kurierdienste in Italien ermöglichen sollen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 30. April 2008 Für die Kommission Charlie McCREEVY Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 213/2008 der Kommission (ABl. L 74 vom 15.3.2008, S. 1). (2)   ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.