Europäische Union

2007/853/EG: Beschluss der Kommission vom 13. Dezember 2007 zur Fortführung der 2005 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Asparagus officinalis gemäß der Richtlinie 2002/55/EG des Rates im Jahr 2008 (Text von Bedeutung für den EWR )

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20.12.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 335/59 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2007 zur Fortführung der 2005 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Asparagus officinalis gemäß der Richtlinie 2002/55/EG des Rates im Jahr 2008 (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/853/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (1), gestützt auf die Entscheidung 2005/5/EG der Kommission vom 27. Dezember 2004 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, Gemüsesorten und Reben im Rahmen der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 92/33/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates für die Jahre 2005 bis 2009 (2), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2005/5/EG sind die Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests für Asparagus officinalis gemäß der Richtlinie 2002/55/EG in den Jahren 2005 bis 2009 festgelegt worden. (2) Die 2005, 2006 und 2007 durchgeführten Prüfungen und Tests sollten 2008 fortgeführt werden — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Jahr 2005 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Asparagus officinalis werden 2008 gemäß der Entscheidung 2005/5/EG fortgeführt. Brüssel, den 13. Dezember 2007 Für die Kommission Markos KYPRIANOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 33. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/124/EG der Kommission (ABl. L 339 vom 6.12.2006, S. 12). (2)   ABl. L 2 vom 5.1.2005, S. 12.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.