Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/657 der Kommission vom 5. Februar 2013 über die staatliche Beihilfe Deutschlands und Österreichs zugunsten der Bayerischen Landesbank (Sache SA.28487 (C 16/09 ex N 254/09) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 507) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0657. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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AG zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Beteiligungsquote des Sparkassenverbandes bleibt mit max. 25 % in jedem Fall unterhalb der Sperrminorität (25 % + eine Stimme) (20). F.   BAYERNLABO 30. [BayernLabo-Kapital] Im Hinblick auf Änderungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalqualität von Banken (Basel III) sowie entsprechende Hinweise der BaFin, werden die sich auf das Eigenkapital der BayernLabo beziehenden Regelungen in dem gemäß CRR erforderlichen Umfang angepasst, um sicherzustellen, dass das im IFRS-Konzernabschluss der BayernLB enthaltene Eigenkapital der BayernLabo auch unter den neuen Anforderungen der CRR hartes Kernkapital darstellt. Die Vergütung wird auf eine CRR-konforme Vergütung wie auf Aktienkapital (d. h. Dividenden) umgestellt; die Beschränkung des Eigenkapitals auf die Unterlegung der Geschäfte der BayernLabo entfällt. Ein Teilbetrag in Höhe von 1 Mrd. EUR, der für die Fortführung des Geschäftsbetriebs im bisherigen Umfang gemäß den bisherigen Planungen der BayernLabo nicht erforderlich ist, wird dabei in die Kernbank umgebucht. Die gesetzliche Zweckbestimmung des in der BayernLabo verbleibenden Vermögens (einschließlich Zweckvermögen und hierzu korrespondierend die Zweckeinlage) bleibt dabei im bisherigen Umfang erhalten, sodass der gesetzliche Förderauftrag uneingeschränkt fortgeführt werden kann. G.   VERGÜTUNG DER GARANTIE/CLAW-BACK 31. [Vergütung der Garantie/Claw-back] Der zwischen dem Freistaat Bayern und der BayernLB am 19. Dezember 2008 geschlossene Vertrag über die Bereitstellung einer Garantie (der „Garantievertrag“) wird aufbauend auf dem Verständnis, dass die Differenz zwischen dem Übernahmepreis und dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des durch den Garantievertrag abgesicherten Portfolios 1,96 Mrd. EUR beträgt, geändert bzw. zur Umsetzung der folgenden Zusagen ergänzt. 32. [Gesamtprämie] Die Bank bezahlt eine jährliche Gesamtprämie für die Garantie rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 i. H. v. 200 Mio. EUR pro Jahr. Diese Gesamtprämie setzt sich zusammen aus: a) einer Grundprämie von 6,25 % auf den anfänglichen Kapitalentlastungseffekt (zum 31. Dezember 2008) von 1,28 Mrd. EUR, d. h. 80 Mio. EUR p. a.; b) einer zusätzlichen jährlichen Prämie von 3,75 % auf einen Teilbetrag der Garantie in Höhe von rd. 2 Mrd. EUR, d. h. 75 Mio. EUR pro Jahr bis 2015; und c) einer Sonderzahlung von 45 Mio. EUR p. a. bis 2015. H.   RÜCKZAHLUNG DER STILLEN EINLAGE DES FREISTAATS I. H. V. 3 MRD. EUR 33. [Reduktion weiterer Risikopositionen] Zum Zwecke der vollständigen Rückführung der stillen Einlage des Freistaates Bayern bis zum Jahr 2017 verpflichtet sich die BayernLB zur Reduzierung zusätzlicher Risikopositionen bis zum Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 10 Mrd. EUR, die sich wie folgt auf die Geschäftseinheiten verteilt, wobei eine Abweichung von jeweils [10-15] % unberücksichtigt bleibt, solange die Gesamtreduktion von insgesamt 10 Mrd. EUR erreicht wird (21): — Segment Corporates, Mittelstand und Privatkunden: […] %; — Segment Immobilien, Sparkassen & Verbund: […] %; — Segment Markets: […] %; — Restructuring Unit: […] %. Soweit es hierbei zu einem weiteren Geschäftsabbau kommen sollte, ist dieser nicht auf die Reduzierung der Bilanzsumme gemäß Ziffer 4 anrechenbar. Sollte der genannte Abbau von Risikopositionen zum Wegfall von Erträgen führen, so wird die Bank diesen Wegfall durch Kostensenkungen in entsprechender Höhe kompensieren. Die Bank verpflichtet sich, zu Beginn des Geschäftsjahres […] auf der Grundlage der Berichte des Überwachungstreuhänders eine „Zwischenprüfung“ zum Stand der Umsetzung dieser Zusage durchführen zu lassen. Stellt die Kommission anhand der „Zwischenprüfung“ fest, dass die BayernLB die angestrebte Reduktion der Risikopositionen zum Ende des Geschäftsjahres 2017 voraussichtlich nicht erreichen wird, hat die BayernLB diese Änderung erneut anzumelden, sofern diese nicht durch neue aufsichtsrechtliche oder makroökonomische Entwicklungen bedingt ist. (1)  Bezogen auf die Werte des Jahres 2008 entspricht dies einer Reduktion auf eine Bilanzsumme von rund 206 Mrd. EUR. (2)  Sollte die Beschränkung dieser Ziffer gemäß Ziffer 1 über das Jahr 2015 hinaus gelten, so wird der Wert zur Ziel-Bilanzsumme jährlich […] indexiert[…]. (3)  Die BayernLB plant mit folgenden EUR/USD-Wechselkursen: [1,10-1,60] für 2012, [1,10-1,60] für 2013, [1,10-1,60] für 2014 bzw. [1,10-1,60] für 2015. Die Angaben zum EUR/USD-Wechselkurs werden im Bedarfsfall nach dem Jahr 2015 aus der dann gültigen Planung der Bank ergänzt. (4)  Die Abkürzung „RWA“ in Ziffer 6 a bis c wird durchgängig verstanden als Risikoaktiva, welche eine Komponente der Risikopositionen darstellen, jedoch ohne Berücksichtigung von OpRisk-Positionen, Marktrisikopositionen sowie RWA-Äquivalent oder CVA aus Sicherungsgeschäften für den Kunden. (5)  Sollten die RWA-Beschränkungen in Ziffer 6 gemäß Ziffer 1 über das Jahr 2015 hinaus gelten, so werden die in Ziffer 6 a bis c jeweils angegebenen RWA-Grenzen jährlich […] indexiert[…]. (6)  Die BayernLB plant mit folgenden EUR/USD-Wechselkursen: [1,10-1,60] für 2012, [1,10-1,60] für 2013, [1,10-1,60] für 2014 bzw. [1,10-1,60] für 2015. Die Angaben zum EUR/USD-Wechselkurs werden im Bedarfsfall nach dem Jahr 2015 aus der dann gültigen Planung der Bank ergänzt. (7)  IST-Werte per 31. Dezember 2011. (8)  Die BayernLB hat zur Vorbereitung der Veräußerung der Banque LB Lux S.A. den 25 %-Anteil der Helaba an dieser Beteiligung erworben und im Gegenzug ihren Anteil an der LB(Swiss) Privatbank AG an die Helaba veräußert, die bereits die anderen 50 % an dieser Beteiligung hält. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde am 23.10.2009 unterzeichnet; am 21.12.2009 fand das Closing der Transaktion statt. (9)  Closing 27.3.2012. (10)  Beteiligung nicht konsolidiert. (11)  Der Käufer dieser Beteiligung kann verpflichtet werden, die geltenden sozialen Leitlinien der GBW Gruppe sowie zusätzliche soziale Vorgaben, die in vergleichbaren Transaktionen Anwendung gefunden haben, verbindlich einzuhalten und zu bewahren. (12)  Entsprechend Vorgabe der EU-Kommission werden die Anteile an der GBW AG im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens veräußert. Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Erwerb durch den Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterverfahrens die Prüfung eines weiteren Beihilfentatbestandes nach sich ziehen könnte. (13)  Beteiligungsbuchwert 12/2011. (14)  Zum 22. Juni 2010 hat die BayernLB einen Anteil in Höhe von 25,2 % am Stammkapital der SaarLB an das Saarland veräußert mit der Folge, dass die SaarLB kein verbundenes Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB der BayernLB mehr darstellt. […] (15)  Einschließlich der über die KGAL Verwaltungs-GmbH gehaltenen Anteile. (16)  Keine Beteiligung im technischen Sinne. (17)  Einen Sonderfall stellt hier die MKB dar […] (18)  Einen Sonderfall stellt hier die MKB dar […] (19)  Die Bank kann nach Information des Überwachungstreuhänders die in dieser Ziffer 23 aufgeführten Grenzen für die jährliche monetäre Vergütung entsprechend der Inflation in Deutschland anpassen. (20)  Alternativ können die Stillen Einlagen auch in Eigenkapital gewandelt werden, ohne dass das Kapital zunächst zurückgezahlt und im Folgenden wieder zugeführt wird. (21)  Entsprechend Präsenztermin bei der Kommission am 14.6.2012; Siehe dazu ergänzend die Ausführungen im Umstrukturierungsplan Abschnitt 6.20.2. ANHANG II AUFLAGEN 1. [Rückzahlungen] Die BayernLB wird verpflichtet (soweit erforderlich über die BayernLB Holding AG) an den Freistaat Bayern eine einmalige Zahlung in Höhe von 1,24 Mrd. EUR („Claw-back-Einmalzahlung“) zu leisten sowie das 2008/2009 in Form einer stillen Einlage als Beihilfe erhaltene Eigenkapital in Höhe von 3 Mrd. EUR zurückzuzahlen („Beihilferückzahlung“). 2. Die Claw-back-Einmalzahlung i. H. v. 1,24 Mrd. EUR wird in folgenden Tranchen geleistet: (…) Sollte die zuständige Aufsichtsbehörde entscheiden, dass das aus der Nominalwertbilanzierung des BayernLabo-Zweckvermögens resultierende Eigenkapital auch aus aufsichtsrechtlicher Sicht ganz oder teilweise als Core-Tier-1-Kapital der BayernLB anerkannt wird, so erhöht sich die nächstmögliche Zahlungstranche der „Claw-back-Einmalzahlung“ um diesen Betrag; der weitere Zahlungsplan wird in diesem Fall entsprechend Tabelle 11 angepasst. 3. Die Beihilferückzahlung in Höhe von 3 Mrd. EUR wird in folgenden Tranchen geleistet: (…) Zusätzlich sind die verbleibenden Anteile der Stillen Einlage i. H. v. […] Mio. EUR durch die Kapitalfreisetzung auf Grundlage von Anhang I Punkt 33 bis 2017 an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen. 4. [Aufschub einer Zahlungsverpflichtung] Falls die Aufsichtsbehörde der BayernLB eine Zahlung gemäß Ziffer 2 untersagt oder einer Rückzahlung gemäß Ziffer 3 keine Zustimmung erteilt, werden die in diesen Ziffern vorgesehenen Rückzahlungen ausgesetzt. In diesem Fall wird die entsprechende Zahlungsverpflichtung aufgeschoben, bis die Aufsichtsbehörde der betroffenen Rückzahlung zustimmt bzw. nicht erneut untersagt. Falls einer Rückzahlung des zunächst aufgeschobenen Betrages auch im Folgejahr nicht die Zustimmung erteilt wird bzw. eine erneute Untersagung erfolgt, wird die Bundesregierung einen modifizierten Umstrukturierungsplan bei der Kommission notifizieren, der grundsätzlich zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen enthalten sollte, z. B. in der Form einer weitergehenden Bilanzsummenreduktion. ANHANG III WEITERER BETEILIGUNGSABBAU Die folgenden Beteiligungen werden bzw. wurden von der BayernLB gemäß Ziffer 11 des Anhangs I ebenfalls zum jeweils aufgeführten Zeitpunkt (1) veräußert:   Beteiligung Anteilsquote (in %) Erfolgter/Geplanter Exit 1 gewerbegrund Holding GmbH i. L. 100,0 2008 2 Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HGAA) 67,1 2009 3 Kraftwerksgesellschaft Völklingen Geschäftsführ.-GmbH 38,0 2009 4 SCI du 203 Faubourg Saint Honoré 100,0 2009 5 Vulcain Energie 10,0 2009 6 Bayerische Beamtenkrankenkasse AG 1,0 2010 7 Bayerische Landesbrandversicherung AG 1,0 2010 8 Bayerische Versicherungsverband Vers.-AG 1,0 2010 9 BayernLB Corporate Advisers GmbH i. L. 100,0 2010 10 Central 1 Credit Union 0,0 (*1) 2010 11 Coast Capital Savings Credit Union 0,0 (*1) 2010 12 Credit Union Central of British Columbia 0,0 (*1) 2010 13 Energy & Commodity Services GmbH i. L. 100,0 2010 14 Envision Credit Union 0,0 (*1) 2010 15 Gulf and Fraser Fisherman's Credit Union 0,0 (*1) 2010 16 GZ-Holdinggesellschaft mbH i. L. 100,0 2010 17 Island Savings Credit Union 0,0 (*1) 2010 18 IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG 25,1 2010 19 Meridian Credit Union 0,0 (*1) 2010 20 MKB Általános Biztosító Zrt. 25,0 2010 21 Schlemmermeyer GmbH & Co. KG 20,0 2010 22 Valley First Credit Union 0,0 (*1) 2010 23 MKB Életbiztosító Zrt. 25,0 2010 24 Vancouver City Savings Credit Union 0,0 (*1) 2010 25 Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH 3,5 2010 26 North Shore Credit Union 0,0 (*1) 2010 27 Westminster Savings Credit Union 0,0 (*1) 2010 28 BLB-Grundbesitz-Verwaltungsges. mbH i. L. 100,0 2011 29 German Centre (Shanghai) Limited i. L. 100,0 2011 30 IZB SOFT-Beteiligungs-GmbH 25,1 2011 31 Groupement d'Interet Economique (GIE) Spring Rain 100,0 2011 32 (…) (…) (…) 33 (…) (…) (…) 34 (…) (…) (…) 35 (…) (…) (…) 36 Mietdienst Ges. f. Investitionsgüterleasing mbH & Co. 5,0 2012 37 (…) (…) (…) 38 First Calgary Savings & Credit Union Ltd. 0,0 (*1) 2012 39 First West Credit Union 0,0 (*1) 2012 40 Interior Savings Credit Union 0,0 (*1) 2012 41 KSP Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH i. L. 43,0 2012 42 (…) (…) (…) 43 (…) (…) (…) 44 (…) (…) (…) 45 (…) (…) (…) 46 (…) (…) (…) 47 (…) (…) (…) 48 (…) (…) (…) 49 (…) (…) (…) 50 Siacon GmbH i. L. 50,0 2013 51 (…) (…) (…) (1)  Einzelne der für einen Exit vorgesehenen Beteiligungen sind nur eingeschränkt fungibel (siehe Markierung mit **), sei es, dass die Bank nicht uneingeschränkt über die Anteile verfügen kann, bzw. als Erwerber nur andere Gesellschafter infrage kommen, sodass der Erfolg eines Exits von deren Übernahmebereitschaft abhängt (bspw. STR Brennerschienentransport oder European Energy Exchange). (*1)  Rundungsfehler, Minderheitsanteil

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.