Europäische Union

2002/453/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. April 2002 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000, Einzelplan II — Rat, Einzelplan IV — Gerichtshof, Einzelplan V — Rechnungshof, Einzelplan VI — Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII — Bürgerbeauftragter und die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für die Haushaltsjahre 1996-1999, Einzelplan VI — Wirtschafts- und Sozialausschuss

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002B0453. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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efragt worden sind, c) dass auch die in der fraglichen Zeit verantwortlichen Generaldirektoren und Generalsekretäre des WSA von OLAF nicht befragt worden sind, obwohl der Vorwurf im Raum stand, sie hätten die jahrelang und in großem Stil aufgetretenen Betrügereien bei den Reisekostenerstattungen gedeckt und vertuscht, d) dass die belgischen Justizbehörden nicht rechtzeitig eingeschaltet worden waren und dass die OLAF-Ermittler bereits wussten, dass der Justiz keine andere Wahl mehr bleiben würde, als die Angelegenheit wegen Verjährung zu den Akten zu legen; 52. ersucht den OLAF-Überwachungsausschuss, den Ausschuss für Haushaltskontrolle über das Ergebnis seiner weiteren Untersuchungen in dieser Angelegenheit zu unterrichten; erwartet, dass Disziplinarverfahren eingeleitet werden, falls sich der Verdacht erhärtet, dass sich die Hierarchie von OLAF in diesem Fall grob fahrlässig verhalten hat und das Vorgehen von einigen Beamten deren Untersuchungskompetenz in Frage stellt; 53. vertritt die Ansicht, dass Verfahren erarbeitet werden müssen, die es dem zuständigen Ausschuss des Parlaments ermöglichen, von OLAF Zugang zu Berichten zu erhalten, die das Entlastungsverfahren unmittelbar betreffen; erkennt an, dass derartige Informationen auf vertraulicher Basis behandelt werden müssen, wo gerichtliche oder ähnliche Ermittlungen noch im Gange sind; ersucht OLAF, Vorschläge für die gemeinsame Nutzung derartiger Informationen in künftigen Fällen vorzulegen, gegebenenfalls mit den geeigneten Schutzvorkehrungen; 54. begrüßt, dass der amtierende Präsident und der Generalsekretär des WSA bereit sind, eine Kopie des OLAF-Berichts, wenn auch auf vertraulicher Basis, sowie aller weiteren von der Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle und der Berichterstatterin angeforderten Dokumente bereitzustellen; 55. bedauert, dass sich der Bericht von OLAF so sehr verzögert hat und nunmehr zu spät kommt, um seine Empfehlungen für die Wiedereinziehung weiterer Beträge von seinen Mitgliedern bzw. für disziplinarische Verfahren gegen Beamte umzusetzen; 56. stellt fest, dass die belgischen Justizbehörden im August 2001 beschlossen haben, die Angelegenheit zu den Akten zu legen und keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem mit der Begründung, dass die aufgedeckten Tatsachen mittlerweile so weit zurücklagen, dass sie unter die belgischen Verjährungsvorschriften fielen; 57. stellt ernsthafte Mängel in dem Bericht fest, wie das Versäumnis von OLAF, die Generalsekretäre des WSA, die zur Zeit der betreffenden Vorfälle und unmittelbar danach im Amt waren, in deren Eigenschaft als Anweisungsbefugte zu befragen; bedauert, dass es anhand der wesentlichen Erkenntnisse des Berichts nicht möglich war, das Ausmaß der Verantwortung der Verwaltung voll und ganz festzustellen; 58. verweist darauf, dass es dem WSA selbst offen gestanden hätte, die Angelegenheit bei der UCLAF oder den belgischen Justizbehörden anzuzeigen, als er erstmals über die Ergebnisse der Ermittlungen seines Finanzkontrolleurs im Jahr 1996 informiert wurde, dass er dies jedoch nicht getan hat; 59. hält es für bedauerlich, dass so viel Zeit verstreichen konnte, und bedauert ferner das offenkundige Fehlen wirklicher Bemühungen der Verantwortungsträger im WSA zur entsprechenden Zeit, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen, obwohl die gravierenden Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erstattung von Dienstreisekosten 1995-1996 genau bekannt waren; 60. bedauert, dass OLAF bei der Durchführung seiner Untersuchungen dadurch behindert wurde, dass einige Fluglinien nur ungern bestätigen wollten, dass bestimmte von Mitgliedern des WSA geltend gemachte Reisen auch tatsächlich durchgeführt wurden; hält es für inakzeptabel, dass die rechtmäßigen Ermittlungen von OLAF auf diese Art und Weise behindert werden; ersucht OLAF, Vorschläge für ein energischeres Vorgehen in solchen Situationen vorzulegen, falls diese künftig wieder auftreten; 61. erkennt an, dass die Mitglieder des WSA außer der Erstattung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten von diesem Organ keine weitere Vergütung für ihre für das Organ durchgeführten Aktivitäten erhalten; 62. stellt fest, dass der WSA für das Haushaltsjahr 2000 und die Zeit seither ein umfangreiches Modernisierungsprogramm eingeleitet hat(14), das unter anderem folgende Punkte umfasst: - Neuorganisation seiner Beschlussfassungsgremien einschließlich der Verringerung der Zahl der Präsidiumsmitglieder, - Erhöhung der Anzahl der Verwaltungskontrollen über die Erstattung der Auslagen der Mitglieder, - generelle Abwicklung der Zahlungen per Banküberweisung, - Vorbereitungsarbeiten zur Ausarbeitung eines Mitgliederstatuts; erwartet vom Wirtschafts- und Sozialausschuss, dass er in den nächsten Jahren in diesem Sinne weiter arbeitet; 63. stellt fest, dass es der WSA versäumt hat, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um den für den Steuerzahler entstandenen Schaden zu begrenzen und so weit als möglich wieder gut zu machen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, a) dass dieser Schaden vom WSA angesichts der jahrelangen Betrügereien von vornherein viel zu niedrig angesetzt worden war und dass allein für die Jahre 1995 und 1996 ein Betrag von 830185,77 Euro hätte zurückgefordert werden müssen, b) dass nur 167432,39 Euro auch tatsächlich zurückgezahlt wurden und der WSA auf die Einziehung des verbleibenden Rests offenbar verzichtet hat; Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen (AdR) 64. entnimmt den Antworten des AdR zum Bericht des Rechnungshofs (Ziffer 7.22), dass der Ausschuss die Ergebnisse der von anderen Institutionen durchgeführten Ausschreibungen - aus formalen Gründen oder weil seine besonderen Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden - nicht nutzen kann; 65. fordert die größeren Organe im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Effizienz auf, stärkeren Gebrauch von interinstitutionellen Ausschreibungen zu machen und im Vorbereitungsstadium dieser Ausschreibungen möglichst sicherzustellen, dass den spezifischen Bedürfnissen der kleineren Institutionen Rechnung getragen wird; fordert alle Organe auf zu prüfen, ob die Ausschreibungsverfahren anderer Institutionen auf der Grundlage der "wechselseitigen Anerkennung" herangezogen werden können; 66. stellt fest, dass die Gemeinsame Organisationsstruktur mit dem WSA mit Wirkung vom 1. Januar 2000 von einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Ausschüssen abgelöst wurde, die weiterhin gemeinsame Aktionen in der Mehrzahl der Abteilungen, jedoch eine Autonomie in den Finanz- und Personalabteilungen vorsieht; fordert den AdR auf, dem Ausschuss für Haushaltskontrolle und dem Haushaltsausschuss bis zum 1. Juli 2002 einen Bericht mit einer Bewertung der haushaltspolitischen Vorteile einer Beibehaltung getrennter Finanz- und Personalabteilungen der beiden Ausschüsse zu unterbreiten; Gebäudepolitik (WSA und AdR) 67. stellt fest, dass der WSA und der AdR am 15. Dezember 2000 jeweils Erbpachtverträge mit Kaufoption für das Belliard- und das Montoyer-Gebäude mit einer Laufzeit von 27 Jahren geschlossen haben; 68. begrüßt die Antwort des WSA und des AdR (zu Ziffer 7.33), dass der Wert des Montoyer-Gebäudes und der des Belliard-Gebäudes in ihren Bilanzen für 2001 ausgewiesen werden, zusammen mit der bereits geleisteten Vorschusszahlung von 26 Mio. Euro; 69. erinnert an die Schlussfolgerung des Rechnungshofs (Ziffer 7.68), wonach "die Ausschüsse (WSA und AdR) bei Übernahme und Neuverhandlung eines Vertrags für das Belliard-Gebäude, das zuvor vom Parlament belegt war, in eine schwierige Lage versetzt wurden, weil das Parlament die Übernahme des Gebäudes zur Auflage gemacht hatte, für das vom Parlament ein Mietvertrag mit einer Laufzeit bis 2007 unterzeichnet worden war"; 70. verweist darauf, dass es sich in Ziffer 9 seiner oben genannten Entschließung vom 4. April 2001 zum Aufschub der Entlastung des WSA für 1999 "verpflichtete, die Bedingungen dieser Vereinbarung im nächstjährigen Entlastungsverfahren zu prüfen"; 71. stellt fest, dass die wesentlichen Punkte der umfassenden Vereinbarung folgende sind: - das Parlament wurde von seiner Verpflichtung zur weiteren Anmietung des Belliard-Gebäudes bis 2007 befreit; - die Eigentümer erstatten dem Parlament die Mietzahlungen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2001 zurück; - die beiden Ausschüsse erstatten dem Parlament die Mietzahlungen während des Jahres 2000; - das Parlament wird von seiner Verpflichtung befreit, das Gebäude bei Beendigung des Mietvertrags wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen; - die beiden Ausschüsse werden Ende 2003 oder Anfang 2004 ein ihren Bedürfnissen angepasstes Gebäude mit modernen technischen Einrichtungen beziehen, das hohen ökologischen Standards gerecht wird; - die Bedingungen sehen auch eine Vorschusszahlung von 26 Mio. Euro zur Finanzierung der spezifischen Bedürfnisse der beiden Ausschüsse in einem von den Eigentümern vollständig renovierten Gebäude sowie eine jährliche indexierte Zahlung von 8,28 Mio. Euro vor (die sich für die Zeit der Renovierungsarbeiten auf 6709288 Euro verringert); - die Ausschüsse haben die Option, das Eigentum für 1 Euro zu erwerben; 72. erinnert daran, dass der Vorsitzende und der Berichterstatter des Haushaltsausschusses den WSA und den AdR mit Schreiben vom 17. Oktober 2000 darüber unterrichtet haben, dass die Unterzeichnung des Vertrags mit den Grundsätzen in Einklang steht, die das Parlament am 28. März 2000 festlegte, als es die Mittelübertragung von 26 Mio. Euro zur Finanzierung der spezifischen Bedürfnisse für den Betrieb der beiden Ausschüsse genehmigte; verweist darauf, dass der Haushaltsausschuss deshalb keine Einwände gegen die Unterzeichnung zweier Erbpachtverträge mit 27jähriger Laufzeit für das Belliard-Gebäude und das Montoyer-Gebäude durch die beiden Ausschüsse hatte; 73. weist jedoch auf die Bemerkung des Rechnungshofs [Ziffer 7.27 Buchstabe c)] hin, dass der Mietvertrag auch Renovierungsarbeiten umfasste, die in der Ausschreibung nicht enthalten waren; stellt fest, dass die beiden Ausschüsse in ihren Antworten nicht auf diesen Punkt eingehen; 74. stellt fest, dass die beiden Ausschüsse auf die Anregung des Rechnungshofs (Ziffer 7.68) antworteten, der Vertrag solle neu ausgehandelt werden, um eine eventuell vorgezogene Rückzahlung unter wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen zu ermöglichen; stellt jedoch fest, dass die Eigentümer nicht bereit waren, akzeptable Bedingungen anzubieten, und dass die beiden Ausschüsse deshalb die Verhandlungen unterbrochen hatten; 75. verweist darauf, dass die am 15. Dezember 2000 unterzeichneten Verträge zwar den Vorteil haben, dass die beiden Ausschüsse in modernsten Räumlichkeiten untergebracht werden, die ihren Bedürfnissen angepasst sind und die letztlich voll in ihr Eigentum übergehen werden, und die finanzielle Belastung eines Gebäudes vom Parlament genommen wird, das nach dem Bezug des D3-Gebäudes (Spinelli) nicht mehr erforderlich war, dass jedoch das Belliard-Gebäude etwa sechs Jahre lang nicht genutzt wurde, aber gleichzeitig von September 1997 bis Ende 2003 bzw. Anfang 2004 weiterhin dafür Miete aus dem Gemeinschaftshaushalt gezahlt werden muss; 76. stellt ferner fest, dass der Umzug in das Belliard-Gebäude weitere finanzielle Auswirkungen haben wird wie etwa: - die Kosten der Umzüge von den derzeitigen Räumlichkeiten des WSA und des AdR im Ravenstein-Gebäude; - die Kosten der Renovierung des Ravenstein-Gebäudes vor der Rückgabe an die Eigentümer nach 40jähriger Nutzung; - die zusätzlichen Planstellen in den Stellenplänen der Ausschüsse, die für das Management des Belliard-Projekts erforderlich sind; 77. stellt fest, dass die Eigentümer durch die Übernahme des Belliard-Gebäudes durch den WSA vermieden haben, dass sie im Jahr 2007 ein abgenutztes Gebäude wieder in Besitz nehmen, das ein gewisses Maß an Asbest-Verseuchung aufweist(15) und deshalb eine allein auf ihre Kosten durchzuführende umfassende Renovierung erfordern würde, um es wieder vermieten zu können; 78. unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs (Ziffer 7.66), die in den Antworten der Organe auf breite Zustimmung stieß, eine gemeinsame Struktur für die Verwirklichung der verschiedenen technischen und finanziellen Aspekte bei Immobilienvorhaben der EU-Organe in Brüssel und Luxemburg zu schaffen; Einzelplan VIII - Bürgerbeauftragter 79. erinnert daran, dass es in Ziffer 41 seines Beschlusses vom 4. April 2001 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1999, Einzelplan I - Europäisches Parlament/Anlage Bürgerbeauftragter(16) auf die Notwendigkeit hinwies, die Annullierung eines erheblichen Teils der verfügbaren Mittel des Bürgerbeauftragten zu vermeiden; 80. stellt fest, dass bei der Ausführung des Haushalts des Bürgerbeauftragten für 2000 der Anteil der ursprünglich annullierten Mittel 17,52 % betrug (1999: 14,46 %, 1998: 8,58 %), was einen Aufwärtstrend bedeutet; wiederholt seine Forderung an den Bürgerbeauftragten, die Verwendung der ihm von der Haushaltsbehörde zur Verfügung gestellten Mittel zu verbessern; Entlastungsbeschlüsse 81. erteilt dem Generalsekretär des WSA die Entlastung für die Haushaltsjahre 1996 und 1997; 82. erteilt dem Generalsekretär des Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 1998 und 1999; 83. erteilt dem Kanzler des Gerichtshofs, den Generalsekretären des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen sowie dem Bürgerbeauftragten Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2000; 84. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgerbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. Der Generalsekretär Julian Priestley Der Präsident Pat Cox (1) ABl. C 359 vom 15.12.2001. (2) ABl. C 21 E vom 24.1.2002, S. 236. (3) ABl. C 47 E vom 21.2.2002, S. 108. (4) ABl. L 326 vom 18.12.1999, S. 1. (5) ABl. C 109 vom 14.4.2000. (6) Antworten auf den Fragebogen, Ziffer 4.3. (7) ABl. C 312 vom 7.11.2001. (8) Antworten auf den Fragebogen, Ziffer 6.1. (9) ABl. L 160 vom 15.6.2001, S. 38. (10) Bericht des WSA an die Haushaltsbehörde vom Oktober 2001. (11) ABl. C 328 vom 26.10.1998, S. 115. (12) Stellungnahme Nr. 7/98 zur Wirksamkeit der vom WSA praktizierten Wiedereinziehungsmethoden sowie über das vom WSA neu eingeführte Verwaltungs- und Erstattungssystem für Reisekosten. (13) Die Untersuchungseinheit, die UCLAF mit Wirkung vom 1. Juli 1999 abgelöst hat (http://europa.eu.int/comm/dgs/olaf/mission/en.htm). (14) "Der WSA auf dem Weg zur Modernisierung", Oktober 2000. (15) Fortschrittsberichte WSA/AdR an den Haushaltsausschuss, 6.10.2000 und 14.6.2001. (16) ABl. L 160 vom 15.6.2001, S. 25.

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