Europäische Union
2005/323/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. April 2005 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über schwimmfähige Freizeitartikel zur Benutzung auf dem Wasser oder im Wasser abzudecken sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1209) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
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