Europäische Union

96/435/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Januar 1996 betreffend ein Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M.623 - Kimberly-Clark/Scott) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31996D0435 96/435/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Januar 1996 betreffend ein Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M.623 - Kimberly-Clark/Scott) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 183 vom 23/07/1996 S. 0001 - 0056 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 16. Januar 1996 betreffend ein Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M.623 - Kimberly-Clark/Scott) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der englische Text ist verbindlich) (96/435/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf das EWR-Abkommen, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 1, im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 12. September 1995 zur Einleitung des Verfahrens in diesem Fall, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 8. August 1995 haben Kimberly-Clark Corporation, Dallas, Vereinigte Staaten von Amerika, (im folgenden "KC") und Scott Paper Company, Philadelphia, Vereinigte Staaten von Amerika, (im folgenden "Scott") der Kommission ihre Absicht mitgeteilt, ihre weltweiten Aktivitäten zusammenzuschließen. "Newco", ein neu gegründetes 100%iges Tochterunternehmen von KC, wird mit Scott fusionieren, so daß einzig KC als Unternehmen weiter bestehen bleibt. (2) Am 12. September 1995 erklärte die Kommission, daß das angemeldete Vorhaben unter die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates fällt, und beschloß, ein Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung zu eröffnen. I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN (3) KC ist im wesentlichen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs einer breiten Palette von Papiererzeugnissen sowie verwandter Erzeugnisse für den persönlichen und gewerblichen Gebrauch weltweit tätig. KC ist führender Anbieter einer Vielzahl von Endverbrauchererzeugnissen, unter anderem von Wegwerfwindeln, Inkontinenzprodukten für Erwachsene, Damenhygieneprodukten und Hygienepapieren. Der Gesamtumsatz von KC beläuft sich auf rund 6,2 Mrd. ECU, wovon [. . .] (3) auf Tissue und verwandte Erzeugnisse entfallen. (4) Scott ist weltweit hauptsächlich im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Tissue-Erzeugnissen für die persönliche Hygiene sowie für die Reinigung und für Anwendungen im medizinischen und Nahrungsmittelbereich tätig und ebenfalls weltweit führend. In das Unternehmen sind Aktivitäten im Holz- und Zellstoffbereich integriert. Es erzielt einen Gesamtumsatz von rund 3 Mrd. ECU. II. DAS VORHABEN (5) Sowohl KC als auch Scott sind maßgebende amerikanische Unternehmen der Papierindustrie mit umfangreichem Engagement in Europa. Das aus dem Zusammenschluß hervorgehende Unternehmen wird der größte Hersteller von Tissue-Erzeugnissen sowohl weltweit als auch in Europa sein. KC und Scott werden ihre Marktposition durch die Kombination umsatzstarker Marken und erheblicher Produktions- und Marketingressourcen stärken. III. ZUSAMMENSCHLUSS VON GEMEINSCHAFTSWEITER BEDEUTUNG (6) Durch die Fusion erlangt KC die vollständige Kontrolle über Scott. Das Vorhaben stellt daher einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 der Fusionskontrollverordnung dar. (7) Der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen übersteigt 5 Mrd. ECU (KC 6,2 Mrd. ECU, Scott 3,0 Mrd. ECU). Sowohl KC als auch Scott haben einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio. ECU [. . .] (4). Die Parteien erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben erfuellt damit alle Voraussetzungen des Artikels 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung und stellt einen Zusammenschluß von gemeinschaftsweiter Bedeutung dar. In Übereinstimmung mit Protokoll 24 des EWR-Abkommens über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionskontrolle bildet diese Anmeldung keinen EWR-Kooperationsfall. IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT A. Relevante Produktmärkte (8) Der geplante Zusammenschluß betrifft die folgenden von Kimberly-Clark und Scott hergestellten Erzeugnisse: Tissue-Mutterrollen und verschiedene Tissue-Erzeugnisse sowohl für den Endverbraucher als auch den Außerhausgebrauch (Toilettenpapier, Küchentücher, Kosmetiktücher, Taschentücher, Servietten, Wischtücher, Handtücher). (9) Das Verfahren wurde in bezug auf Tissue-Mutterrollen, Toilettenpapier, Kosmetiktücher und Taschentücher für den Endverbraucher sowie Tissue-Erzeugnisse für den AFH-Markt ("away from home", Außerhaus-Markt) eingeleitet. (10) Für Eigenschaften und Qualität des Endprodukts spielt bei Tissue-Erzeugnissen außer den Ausgangsstoffen auch das Produktionsverfahren eine besonders wichtige Rolle. In ihrer Anmeldung haben die Parteien der angebotsseitigen Substitution besondere Bedeutung beigemessen. Dieser Aspekt kann nur unter Berücksichtigung des Produktionsverfahrens angemessen beurteilt werden. i) Das Produktionsverfahren (11) Das Produktionsverfahren umfaßt für alle Endprodukte im wesentlichen die folgenden drei Stufen: - Rohmaterialaufbereitung: Zellstoff oder Altpapier wird so behandelt, daß daraus auf der Papiermaschine eine Papierbahn erzeugt werden kann. - Papieraufbereitung: Zu Beginn dieser Verarbeitungsstufe besteht der Basisstoff aus rund 10 % Fasern und 90 % Wasser. Er wird auf die Papiermaschine aufgebracht, die den Faserbrei entwässert, indem durch Walzen und Pressen Feuchtigkeit entzogen wird und eine lange Papierbahn entsteht. Diese Bahn wird anschließend getrocknet und das Enderzeugnis auf eine "Mutterrolle" aufgewickelt. - Weiterverarbeitung: Die Mutterrolle wird zum Enderzeugnis weiterverarbeitet. Die Rolle wird abgewickelt und je nach der für das jeweilige Erzeugnis erforderlichen Oberflächenbearbeitung bedruckt, geprägt und perforiert. Abschließend wird die Rolle in die gewünschte Erzeugnisbreite zerteilt und verpackt. (12) Zwar ist die Qualität der Ausgangsstoffe für die Qualität des Endprodukts von wesentlicher Bedeutung, doch kann die Produktqualität sowohl während der Herstellung in der 1. Fertigungsstufe als auch in geringerem Ausmaß in der Weiterverarbeitung durch die Verwendung von Chemikalien und den Einsatz anderer, z. B. mechanischer Techniken beeinflußt werden. (13) Scott verwendet beispielsweise ein als "Re-Creping" bezeichnetes Verfahren für sein Premium-Produkt Andrex. Dabei werden dem Basisstoff große Mengen von Chemikalien zugesetzt. Bei einer anderen Technik, dem TAD-Verfahren ("Through-air-dried", Gebläsetrocknung) wird das Endprodukt weicher gemacht, indem die Papierfasern teilweise senkrecht aus der Papierbahn herausgeblasen werden. Dieser Schritt schließt sich an das als Papieraufbereitung bezeichnete Verfahren an. Mit diesem Verfahren, das von KC für seine Marken-Toilettenpapiererzeugnisse sowie von Scott für die Herstellung seiner neuen Super-Premium-Marke "Andrex Gold" verwandt wird, wird ein außerordentlich weiches Erzeugnis produziert. Scott hat sich jetzt entschlossen, es unter seinem europaweiten Markennamen "Scottonelle" zu vermarkten. (14) Alle maßgeblichen Wettbewerber haben auf die außergewöhnliche Qualität des Endprodukts hingewiesen, die mit dem TAD-Verfahren erzielt wird. Einem Wettbewerber zufolge ermöglicht das TAD-Verfahren als einzig bekannte Technik eine derartige Kombination von Weichheit, Saugfähigkeit und Ausgangsmaterialersparnis. Die Parteien und die meisten anderen maßgeblichen Wettbewerber haben sich jedoch differenzierter zur Bedeutung des TAD-Verfahrens geäußert und folgende Anmerkungen gemacht: - Das TAD-Verfahren ist nicht neu, sondern wurde in den USA vor etwa zwanzig Jahren entwickelt. In Europa wurde es vor zehn Jahren sowohl von Kimberly-Clark als auch von Scott eingeführt. - Das TAD-Verfahren ist sehr aufwendig. Es hat Vorteile hinsichtlich der Erzeugnisqualität, ist aber auch mit einigen Nachteilen verbunden. Einerseits ist weniger Papierbasisstoff als bei anderen Verfahren erforderlich, andererseits ist ein höherer Energieaufwand damit verbunden, und die Papiermaschine muß etwas langsamer gefahren werden als bei herkömmlichen Verfahren. Die Anlagentechnik ist zwar auf dem Markt verfügbar, doch bedarf es für einen erfolgreichen Einsatz spezifischen verfahrenstechnischen Know-hows. - TAD-Erzeugnisse sind in Großbritannien weiter verbreitet als im restlichen Europa. (15) Im Ergebnis dürfte das TAD-Verfahren zwar eines der für die Herstellung besonders weicher Tissue-Erzeugnisse am besten geeigneten Verfahren sein, und die hohe Saugfähigkeit des TAD-Tissues stellt vermutlich auch einen merklichen Wettbewerbsvorteil bei der Herstellung von Super-Premium-Küchentüchern dar, doch kann auch mit anderen Verfahren und Technologien eine vergleichbare oder annähernd gleiche Qualität erreicht werden. ii) Struktur der Angebotsseite a) Allgemeines (16) Die Angebotsseite betrifft das Angebot von Zellstoff, Mutterrollen und Tissue-Enderzeugnissen. Bestimmte Anbieter sind voll integriert, angefangen beim Forstbesitz bis hin zur Herstellung der Papiererzeugnisse für den Endverbraucher. Andere sind teilweise integriert und kaufen Zellstoff zur Herstellung von Mutterrollen und Papierfertigerzeugnissen. Schließlich gibt es eine dritte Kategorie von Anbietern, die ausschließlich die Weiterverarbeitung von Mutterrollen zu Tissue-Erzeugnissen vornehmen. b) Integrierte multinationale Anbieter (17) Dabei handelt es sich um große multinationale Unternehmen, die weltweit tätig sind. Sie erzeugen Zellstoff und Mutterrollen sowohl für den eigenen Bedarf als auch zum Verkauf an Dritte. Sie fertigen und verkaufen Tissue-Enderzeugnisse, in erster Linie unter Premium-Marken für eigene Rechnung, aber auch an Händler im Handelsmarkenbereich. Die anmeldenden Parteien sind integrierte multinationale Anbieter. (18) Kimberly-Clark verfügt über Produktionsstätten in drei europäischen Ländern: Großbritannien (4 Werke), Frankreich (2 Werke) und Deutschland (1 Werk). Alle Werke stellen Tissue her und verarbeiten es weiter. Die KC-Werke [. . .] (5) wenden das TAD-Verfahren an. (19) Scott Paper besitzt und betreibt mehrere Werke im EWR für die Erzeugung von Papier und/oder die Weiterverarbeitung von Produkten für den Verbraucher- und AFH-Markt. Die Scott-Werke befinden sich in Belgien (1 Werk), Frankreich (1 Werk), Deutschland (2 Werke), Italien (3 Werke), den Niederlanden (1 Werk), Spanien (4 Werke) und Großbritannien (2 Werke). Die Werke in [. . .] (6) wenden das TAD-Verfahren an. Hinsichtlich ihrer Produktionskapazität werden KC und Scott nach der geplanten Verschmelzung zum führenden Unternehmen Westeuropas. (20) Der Tissue-Hersteller mit der zur Zeit größten Produktionskapazität in Westeuropa ist James River/Jamont. Er verfügt über Werke in Großbritannien (2 Werke), Nordirland (1 Werk), Frankreich (3 Werke), den Niederlanden (1 Werk), Finnland (1 Werk), Spanien (1 Werk), Italien (2 Werke) und Griechenland (1 Werk). (21) Nächstgrößter Hersteller ist SCA/PWA, der ebenfalls in Westeuropa auf breiter Ebene tätig ist und über drei Werke in Frankreich, je zwei in Deutschland, Spanien und den Niederlanden sowie je ein Werk in Österreich und Belgien verfügt. (22) Darüber hinaus ist noch Procter & Gamble als multinationaler Anbieter zu nennen, der 1994 durch die Übernahme des deutschen Unternehmens Schickedanz VPS auf den europäischen Markt kam. Er verfügt über zwei Werke in Deutschland und ein Werk in Italien. Dem Anschein nach hat sich Procter & Gamble aus strategischen Gründen für den Eintritt in den europäischen Markt entschieden. Das Unternehmen hat seinen Hauptmarkt in Nordamerika, wo es maßgeblicher Wettbewerber von KC und Scott ist. Procter & Gamble stellt die in den USA führende Toilettenpapiermarke "Charmin" her. c) Unabhängige nationale Hersteller (23) Diese Kategorie Hersteller ist in der Regel vertikal integriert, d.h., sie erzeugen Mutterrollen und verarbeiten diese zu Tissue-Enderzeugnissen weiter. Das italienische Familienunternehmen Carrara war beispielsweise 1994 der nach der Produktionskapazität sechstgrößte westeuropäische Anbieter. Carrara ist Lizenznehmer von Kimberly-Clark für [. . .] (7) von Produkten der Marke Kleenex in Italien. Vor kurzem hat Carrara expandiert und ein Werk in Spanien erworben. (24) Ein Beispiel für ein britisches Unternehmen ist Kruger Tissue Group, das aus einem umfangreichen fünfjährigen Investitionsprogramm von europäischen Risikokapitalgebern und Kruger Inc, einem internationalen Anbieter forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, hervorging. Kruger verfügt über vier teilweise vertikal integrierte Werke in Großbritannien für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Tissue-Erzeugnissen. Kruger hat Investitionen in zusätzliche Produktionskapazitäten getätigt, die Ende dieses Jahres in Betrieb genommen werden sollen. (25) Häufig, insbesondere in Italien, verfügen unabhängige nationale Hersteller über eine oder mehrere nationale Marken. Auch wenn diese dasselbe Qualitätsniveau wie besser bekannte Premium-Marken bieten, handelt es sich doch meist um sekundäre Marken, für die nicht im gleichen Maß geworben wird. d) Unabhängige Weiterverarbeiter (26) Im allgemeinen handelt es sich bei den unabhängigen Weiterverarbeitern um mittelständische Unternehmen, die auf lokaler oder nationaler Ebene, jedoch ausschließlich auf der Weiterverarbeitungsstufe tätig sind. Sie kaufen Mutterrollen nicht nur in Westeuropa. In der Regel bedienen sie nur den Markt für AFH-Papiererzeugnisse und für Handelsmarken-Endverbraucherprodukte am unteren Ende des Marktes. Selten verfügen sie über eine eigene Marke. iii) Mutterrollen (27) Nach den der Kommission vorliegenden Informationen dürften die verschiedenen Arten von Mutterrollen einem einzigen relevanten Produktmarkt zuzurechnen sein. Obgleich es je nach Zusammensetzung des Rohmaterialeinsatzes und nach angewendeten Herstellungsverfahren Abweichungen in Eigenschaften und Qualität der Mutterrollen gibt, haben weder Kunden noch Hersteller von Mutterrollen die Auffassung vertreten, daß es verschiedene getrennte Märkte für Mutterrollen gibt. Alle großen Hersteller können offenbar Produkte generell vergleichbarer Qualität mit verschiedenen Fertigungsverfahren erzeugen. Außerdem können die Hersteller bezüglich der Tissue-Fertigerzeugnisse Qualitätsunterschiede bei Mutterrollen teilweise dadurch kompensieren, daß sie mechanische und andere Techniken in der Verarbeitungsstufe anwenden. Demzufolge geht die Kommission davon aus, daß Mutterrollen einen einzigen relevanten Produktmarkt bilden. (28) Dennoch muß bezüglich der Tissue-Erzeugnisfolgemärkte berücksichtigt werden, daß die großen Hersteller, die ihre eigenen, besonders weichen Mutterrollen herstellen, gewisse Vorteile in Produktsegmenten hoher Qualität haben, weil besonders weiche Mutterrollen im Markt nicht allgemein verfügbar sind, insbesondere wenn die Beschaffungsverhältnisse allgemein schwierig sind. iv) Tissue-Erzeugnisse (29) "Tissue-Erzeugnisse" ist die Sammelbezeichnung für verschiedene dünne, saugfähige Papiere zum Wischen und Trocknen. Zu solchen Erzeugnissen gehören Toilettenpapier, Taschentücher, Kosmetiktücher und Küchentücher, die hauptsächlich von Privatverbrauchern gekauft werden. Diese Tissue-Erzeugnisse unterscheiden sich in ihren Eigenschaften, so liegt z. B. bei Küchentüchern das Hauptaugenmerk auf der Saugfähigkeit, während Taschentücher und Kosmetiktücher weich sein müssen und für Toilettenpapier sowohl Festigkeit als auch Weichheit entscheidend sind. Die Erzeugnisse unterscheiden sich auch im Preis: Küchentücher sind am billigsten, Kosmetiktücher am teuersten. Für die Bestimmung des relevanten Produktmarkts ausschlaggebend ist jedoch die Tatsache, daß die Verbraucher das jeweilige Erzeugnis regelmäßig für den normal vorgesehen Verwendungszweck kaufen, auch wenn es in Ausnahmefällen zu einer geringfügigen Substitution kommen dürfte. (30) Hauptabnehmer für Handtücher, Handwischtücher und Industriewischtücher aus Tissue sind gewerbliche und sonstige Großabnehmer (Betriebe, Büros, Werkstätten und Krankenhäuser). Sie bilden den AFH-Markt. (31) Endverbraucherprodukte werden über den Einzelhandel verkauft, also z. B. Großmärkte, Supermärkte, Discountläden und sonstige Geschäfte, und hauptsächlich zu Hause verwandt. Im wesentlichen werden sie entweder unter dem Markennamen des Herstellers angeboten - dies gilt in der Regel für den Markt der Premium-Produkte - oder als Handelsmarken größerer Einzelhandelsketten, beispielsweise Sainsbury oder Tesco in Großbritannien. (32) AFH-Produkte werden im wesentlichen über Fachgroßhändler vertrieben. Nach den Angaben der anmeldenden Parteien und der meisten Drittparteien wird ein großer und zunehmender Anteil dieser Produkte unter der Handelsmarke des Kunden verkauft. Beispiele dafür sind landesweit und regional tätige Großhändler, die Handelsmarken anbieten, und Verkäufe an Fachanbieter, die eine Reihe von Produkten unter eigenem Namen vermarkten. (33) Aus den obengenannten Gründen, d. h. wegen der Unterschiede bei den Kunden und Vertriebsmethoden, bei Produktqualität und Bedeutung der Markenprodukte (sowie beim Preis, s. unten), ist die Kommission der Auffassung, daß Endverbraucherprodukte und AFH-Produkte unterschiedliche Märkte darstellen. v) Endverbraucher-Tissue-Erzeugnisse Angebotsseitige Substituierbarkeit (34) Den anmeldenden Parteien zufolge ist eine erhebliche angebotsseitige Substituierbarkeit gegeben. Unter rein technischen Gesichtspunkten dürften die Tissue-Hersteller bei der Primärerzeugung (Mutterrollen) die Produktion auf derselben Maschine durch Änderung der Fasermischung in gewissem Umfang von einer Erzeugnisart auf eine andere umstellen können. Eine angebotsseitige Substituierbarkeit existiert zwar auch auf der Stufe der Weiterverarbeitung, jedoch in geringerem Umfang. i) Herstellung von Mutterrollen (Primärerzeugung) (35) Voll integrierte Hersteller haben den Vorteil, sich selbst mit Zellstoff, auf den 50 bis 60 % der Kosten des Tissue-Endprodukts entfallen, versorgen zu können. Die Hersteller von Mutterrollen sind von der Verfügbarkeit und den Preisen von Zellstoff abhängig, was jedoch kein wesentlicher Wettbewerbsnachteil zu sein scheint. Unabhängige Weiterverarbeiter sind in einer prekäreren Lage, da sie sowohl von der Verfügbarkeit der Mutterrollen als auch von der Qualität des zugrundeliegenden Tissues abhängen. (36) Was die Herstellung von besonders weichen Tissue-Qualitäten angeht, ist es nach Aussage der Parteien möglich, eine herkömmliche Endlosbahn-Papiermaschine für das TAD-Verfahren umzurüsten. Nach den Erkenntnissen der Kommission ist die Umstellung auf das TAD-Verfahren zwar rein technisch möglich, doch gehen die Meinungen der Parteien und der Wettbewerber über die praktische Durchführbarkeit auseinander. (37) Den Wettbewerbern zufolge sind die mit einer Umstellung auf TAD verbundenen Kosten relativ hoch (z. B. etwa 25 Mio. USD, was einem Drittel der Anschaffungskosten einer neuen Papiermaschine entspricht). Eine solche Umrüstung ist praktisch nur bei neuen Produktionsstandorten auf der grünen Wiese möglich, an denen es keine Platzprobleme gibt, weil für die Umrüstung eine Verlängerung der vorhandenen Produktionslinie um rund 30 Meter erforderlich ist. Ein solches Projekt ist nach Auffassung einiger Wettbewerber zwar technisch möglich, wirtschaftlich jedoch nicht rentabel, so daß es sich eher um eine theoretische als praktisch gangbare Möglichkeit handelt. Der Kommission war vor der Anhörung auch kein Fall bekannt, in dem ein Hersteller vorhandene Produktionskapazitäten auf das TAD-Verfahren umgestellt hatte. (38) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte nach Artikel 18 der Fusionskontrollverordnung äußerten die Parteien, was die Kosten, den Zeitaufwand und die Durchführbarkeit anbelangt, eine andere Ansicht zu der Umrüstung einer herkömmlichen Maschine in eine TAD-Maschine. Ihren Angaben zufolge stellte Scott vor etwa zehn Jahren eine seiner herkömmlichen Maschinen im [. . .] (8) auf das TAD-Verfahren um. Die Umstellung der bestehenden Anlage dauerte rund zehn Monate und kostete ca. 5 bis 7 Mio. USD. Letztendlich wurde die Maschine jedoch wieder auf das herkömmliche Trocknungsverfahren umgestellt, weil die Produktion wegen der höheren Produktionskosten des TAD-Verfahrens und des unterentwickelten Marktes für diese teureren "extraweichen" Erzeugnisse nicht mit Gewinn abgesetzt werden konnte. Die Parteien wiesen ferner darauf hin, daß Procter & Gamble weltweit der bei weitem größte Hersteller von TAD-Tissue-Erzeugnissen ist mit einer annähernd doppelt so hohen weltweiten Gesamtkapazität wie KC/Scott. Hauptvorteil der TAD-Technik von Procter & Gamble sei die Möglichkeit zu einer problemlosen Umrüstung. Procter & Gamble habe mindestens fünf herkömmliche Maschinen in Nordamerika umgerüstet. (39) Die Kommission stellt jedoch fest, daß fast alle Beispiele, die von den Parteien für eine Umstellung auf das TAD-Verfahren angeführt wurden, sich lediglich auf die Angabe herkömmlicher Maschinen, die sich für eine Umrüstung eignen, sowie auf Untersuchungen und Schätzungen der mit einer solchen Umrüstung verbundenen Kapitalkosten (zwischen 12 und 20 Mio. USD) beschränkten. Die Kommission stellt darüber hinaus fest, daß alle neuen Werke, die die Parteien in Europa in letzter Zeit in Betrieb genommen haben, mit für das TAD-Verfahren gebauten TAD-Maschinen ausgerüstet sind. (40) Die Angaben der verschiedenen Beteiligten zur Umrüstung auf das TAD-Verfahren sind nicht einheitlich. Anhand der ihr vorliegenden Informationen gelangt die Kommission zu dem Schluß, daß es zwar technisch möglich ist, eine herkömmliche Endlosbahn-Papiermaschine für das TAD-Verfahren umzurüsten, in der Praxis jedoch dem Neubau eines TAD-Werks der Vorzug gegeben wird. Unter normalen Voraussetzungen muß die Durchführbarkeit einer Umstellung auf das TAD-Verfahren unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten daher in Zweifel gezogen werden. (41) Nach Angabe der Wettbewerber ist eine hohe Kapazitätsauslastung erforderlich, um eine rentable Papierzeugung zu gewährleisten. Ein neuer Marktteilnehmer müßte deshalb nicht nur in ein Werk mit relativ großen Kapazitäten investieren, sondern wäre auch gezwungen, große Mengen abzusetzen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ii) Weiterverarbeitung (42) Wie die anmeldenden Parteien einräumen, kann bei der Weiterverarbeitung keine Umstellung von aufgerollten Erzeugnissen (Toilettenpapier, Küchentücher) auf gefaltete Erzeugnisse (Kosmetiktücher, Taschentücher, Servietten und Handtücher) und umgekehrt erfolgen. Die Maschinen zur Weiterverarbeitung für gefaltete Erzeugnisse sind darüber hinaus produktlinienspezifisch und bieten im allgemeinen nicht die Möglichkeit einer Umstellung von z. B. Kosmetiktüchern auf Taschentücher. (43) Eine Umstellung verursacht darüber hinaus erhebliche Kosten und kann zu großen Produktionseinbußen führen, deren Umfang von der Häufigkeit der Umstellung abhängt. Im Markt für Toilettenpapier im Vereinigten Königreich werden beispielsweise regelmäßig etwa sieben unterschiedliche Farben angeboten. Wenn dieselbe Maschine zur Herstellung von Toilettenpapier für diesen Markt eingesetzt würde, ergäben sich erhebliche Umstellungsverluste. (44) Aufgrund der Ergebnisse ihrer Untersuchungen kommt die Kommission zu dem Schluß, daß eine Umstellung relativ hohe Kosten verursacht, insbesondere für unabhängige Weit

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.